Was steht bereits unter Schutz?

Bislang gibt es nur wenige kleine Schutzgebiete - Naturwaldreservate (NWR), Naturschutzgebiete (NSG) wie

  • NSG-Hafenlohrtal, 71 ha seit 1988
  • NSG Metzgergraben – Krone, 7 ha seit 1992. Alleine hier wurden 167 xylobionte Käferarten in den am Hang liegenden Reste eines ehemaligen lichten Eichen-Buchen-Mischwaldes gefunden. Der Eichenanteil ist hier sehr hoch und es gibt einzelne Methusalembäume – Alteichen bis über 600 Jahre
  • NSG/NWR Eichhall, 72 ha, seit 2002 Einstellung der Holznutzung und 2005 Unterschutzstellung. Ist ein kleiner Rest ehemals 500 ha großen Eichenwaldes (Eichenheisterblock). Hier wurden 222 xylobionte Käferarten – davon 80 stark gefährdete Arten - gefunden. Es ist ein Rückzugsraum für den bekannten Hirschkäfer und den Eremiten
  • NSG Rohrberg, 9 ha seit 1979. Mit den ersten Unterschutzstellungen im Jahre 1928 ist es das älteste bayerische Schutzgebiet. Es beinhaltet den ältesten Bestand lichter Eichenwälder mit Einzelexemplaren zwischen 500 und 800 Jahren. Unter den 167 xylobionten Käferarten wurden 10 Urwaldreliktarten hier nachgewiesen
  • NSG/NWR Hoher Knuck, 121 ha seit 1952
  • NSG Weihersgrund, 42 ha seit 1998
  • NSG Auenwald bei Erlenfurt, 10 ha seit 1991
  • NWR Gaulkopf, 62 ha
  • Fast das gesamte Gebiet wurde ausserdem als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) der EU unter Natura2000 gemeldet. Das FFH-Gebiet Hochspessart (Gebietsnummer: 6022-371) hat eine Fläche von 17.415 ha mit dem Ziel des Erhalt bzw. Wiederherstellung der großflächigen bodensauren Buchenwälder des Bundsandsteins im Spessart. Besonders wichtig sind unzerschnittene, störungsarme, strukturreiche, alt- und totholzreiche Wälder (insbesondere Laubwälder) mit einem ausreichend hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren - die erhalten werden sollen. Diese Lebensräume sind besonders wichtig für die seltene Bechsteinfledermaus, Große Mausohr, Hirschkäfer und Eremit

Nur in den Naturwaldreservaten (NWR) ca 300 ha wurde der Holzeinschlag komplett eingestellt. Naturschutzgebiete (NSG) können - je nach individueller Verordnung - auch genutzt werden. Teilweise wird hier aus Gründen spezielle Arten zu erhalten, sogar eingegriffen; Beispielsweise durch Offenhalten von wertvollen Wiesen, wie im NSG Hafenlohrtal. Bei FFH-Gebieten ist Nutzung grundsätzlich erlaubt, es gibt nur ein Verschlechterungsverbot auf Basis des angegebenen Schutzzieles. Ein Naturpark hat keinerlei Auswirkung auf die Holznutzung - Bei Naturparken steht Tourismus, Erholung, Kulturlandschaftsschutz und Bildung im Vordergrund - im Gegenteil zu Nationalparks wo die natürlichen Prozesse auf großer Fläche Vorrang haben.