1. Nationalpark im Allgemeinen
6. Enteignung/Gemeinde- und Privatwälder
7. Mitbestimmung der Bevölkerung, der Kommunen
16. Was ist der Unterschied zwischen Nationalpark und anderen Schutzgebietsarten
22. Weitere Informationen und Ansprechpartner / Links
1. Nationalpark im Allgemeinen
1.1. Was ist ein Nationalpark?
„Nationalpark“ ist die einzige der drei deutschen Großschutzgebiets-Kategorien (Naturpark, Biosphärenreservat und Nationalpark), die eine freie Naturentwicklung unter dem Motto „Natur Natur sein lassen“ gewährleistet. Hier soll eine selten gewordene ursprüngliche Naturlandschaft erhalten bleiben bzw. wieder entwickelt werden. Deutschland hat bislang 16 Nationalparke mit einer Gesamtfläche von 1.047.859 ha. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Nationalparks findet man beim BfN
In Bayern gibt es derzeit 2 Nationalparks
- Nationalpark Bayerischer Wald (gegründet 1970) mit einer Fläche von 24.217 ha. Bis 2027 (da 1997 erweitert) müssen 75 % der Gesamtfläche als Naturzone ausgewiesen sein. Seit November 2016 sind bereits 67,3 % Naturzone erreicht. Infos dazu, insbesondere der Zonierung
- Nationalpark Berchtesgaden (gegründet 1978) mit 20.804 ha Fläche. Davon sind 13.855 ha Naturzone, allerdings nur mit einem Waldanteil von 6.142 ha.
Die naturschutzfachliche Qualität dieser Schutzgebiete ist hoch. Der Titel „Nationalpark“ stellt naturschutzfachlich eine Prädikatsauszeichnung dar und bietet der Region damit auch regionalökonomisch ein „Alleinstellungsmerkmal“.
Laut IUCN (International Union for Conservation of Nature) werden Nationalparks in die Schutzgebietskategorie II eingeteilt:
„Schutzgebiete der Kategorie II sind zur Sicherung großräumiger ökologischer Prozesse ausgewiesene, großflächige natürliche oder naturnahe Gebiete oder Landschaften samt ihrer typischen Arten- und Ökosystemausstattung, die auch eine Basis für umwelt- und kulturverträgliche geistig-seelische Erfahrungen und Forschungsmöglichkeiten bieten sowie Bildungs-, Erholungs- und Besucherangebote machen.“
In Deutschland wird dies durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Nationalparke repräsentieren in Deutschland ein nationales Naturerbe. Sie sind gemäß § 24 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet."
1.2. Was ist ein „Entwicklungsnationalpark“?
Sogenannte »Ziel- oder Entwicklungsnationalparks« werden in einen Zustand entwickelt, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Dabei soll nicht die Größe, sondern die Qualität der Flächen entwickelt werden. Ziel ist es, innerhalb von 30 Jahren eine Kern/Naturzone von 75 % der Fläche zu erhalten. Nationalparke, die diese 75 % noch nicht erreicht haben, werden „Entwicklungsnationalparks“ genannt. In Deutschland haben erst die Nationalparke Jasmund, Kellerwald-Edersee und Hainich sowie das Hamburger Wattenmeer die 75 % Kernzone erreicht.
Hinter dem Wort »Entwicklung« steckt vielmehr die Möglichkeit, Flächen der zukünftigen Kernzone, die noch stark durch den Menschen beeinflusst sind, nach und nach in einen charakteristischen Zustand zu überführen (z.B. durch Renaturierung von Feuchtgebieten, die Entnahme standortfremder Baumarten und der Entwicklung zu einem standordheimischen Mischwald). Es ist nicht gedacht, dass die Flächengröße des Nationalparks wächst, sondern nur die Kernzone prozentual zur Entwicklungszone. Die Entwicklungszone wird entsprechend kleiner.
1.3. Welche Ziele werden mit der Einrichtung eines Nationalparks verfolgt?
Nationalparke repräsentieren in Deutschland ein nationales Naturerbe. Es sind Landschaften, in denen Natur Natur sein darf.
Nationalparke
- schützen Naturlandschaften,
- fördern die - möglichst vom Menschen unbeeinflusste – natürliche Entwicklung auf großer Fläche,
- gewährleisten den Ablauf raumabhängiger Evolutionsprozesse und damit eine selbstständige Anpassung an Veränderungen wie den Klimawandel,
- liefern neue Erkenntnisse durch umfassende Forschungen und sind so Lernfläche für naturnahe Bewirtschaftungsweisen,
- erhalten die Vielfalt verschiedener Lebensräume, Arten und Gene (Biodiversität),
- schaffen Rückzugs- und Vermehrungsgebiete für wildlebende Pflanzen, Pilze und Tiere,
- sichern ausreichende Flächen für ein dauerhaftes Überleben von Tierpopulationen mit großem Raumbedarf,
- bieten notwendige Erfahrungsräume für Umweltbildung,
- erhöhen die Attraktivität ihrer Region insbesondere für Naturerleben und Erholung, bieten hohe Lebens- und Wohnqualität
- tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung einer Region bei.
1.4. Was zeichnet die Natur in einem Nationalpark aus?
Nationalparke sollen im überwiegenden Teil ihres Gebiets einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten. Dadurch entstehen Lebensräume für besonders störungsempfindliche Arten und Freiräume für die natürlichen Prozesse ohne Einfluss des Menschen. In einem Nationalpark können sich Ökosysteme auf großer zusammenhängender Fläche, in Abhängigkeit von Klima, Standort, Artenausstattung und biologischer Konkurrenz ungehindert weiterentwickeln.
1.5. Wie fügt sich ein Nationalpark in die »Nationale Biodiversitätsstrategie« (NBS) ein?
Um die internationalen Vereinbarungen der auch von Deutschland unterzeichneten UN-Biodiversitäts-Konvention (CBD) zu erfüllen, wurde 2007 die von allen politischen Parteien einstimmig getragene »Nationale Biodiversitätsstrategie« verabschiedet.. Danach sollen u.a. zum Erhalt der Artenvielfalt bis zum Jahre 2020 insgesamt 5 Prozent der Waldfläche Deutschlands (bzw. 10 Prozent des Waldes in öffentlichen Händen) für eine natürlichen Waldentwicklung (ohne forstliche Nutzung) ausgewiesen und rechtlich abgesichert werden. Die Schaffung von zusätzlichen Wildnisgebieten spielt hierbei eine große Rolle. 2010 wurde diese Nationale Biodiversitätsstrategie nochmals einstimmig vom Bundestag bestätigt.Als nutzungsfreie Wildnisflächen können z.B. Kernzonen eines Nationalparks für die Biodiversitätsstrategie mit angerechnet werden.
1.6. Wer ist zuständig für die Ausweisung eines Nationalparks?
Grundsätzlich erfolgt die Ausweisung eines Nationalparks durch das jeweilige Bundesland. Und da es sich um ein Großschutzgebiet von überregionaler, ja sogar internationaler Bedeutung handelt, entscheidet der jeweilige Landtag und nicht die Regionen und Kreise oder Gemeinden über einen Nationalpark.
Da es aber wichtig ist, auch die Unterstützung in der lokalen Bevölkerung zu haben, ist diese schon frühzeitig ins Boot zu holen, um konkret auf die örtlichen Belange im Nationalparkkonzept eingehen zu können. Beispielsweise wurde in Rheinland Pfalz nach der beschlossenen Koalitionsvereinbarung 2011 auf Landkreisebene ein offenes Vorschlagsprozedere in Gang gesetzt, in dem die Landkreise in 2012 sich für einen Nationalpark bewerben konnten. In der Folge davon gab es mehrere Bewerbungen (Soonwald, Hochwald). Aus anderen ökolgisch geeigneten Flächen z.B. Pfälzer Wald kam keine Bewerbung zustande. www.nationalpark.rlp.de.
In Baden-Württemberg wurden lokale Arbeitskreise gegründet, um die Menschen vor Ort mit einzubeziehen. Umfragen in der Region helfen auch zur Einschätzung des Wissensstandes und der Einstellung der lokalen Bevölkerung zum Thema Nationalpark.
Ausweisungprozess:
- Bayern: Ausweisung durch Rechtsverordnung, Zustimmung des Landtages nötig gem. Art 13 BayNatSchG (2011); Mindestanforderung 10.000 ha, länderübergreifende Anrechnung möglich
- Baden Württemberg: Ausweisung durch Landesgesetz §27 NatSchG (2006)
- Berlin: Nationalparke sind im NatSchGBln nicht vorgesehen (2008)
- Brandenburg: Ausweisung durch Landesgesetz §19/§20 BbgNatSchG (2010)
- Bremen: Ausweisung durch Landesgesetz § 15 BremNatSchG (2010)
- Hamburg: Ausweisung durch Landesgesetz § 10 HambBNatSchAG (2010)
- Hessen: Ausweisung durch Rechtsverordnung; zuständig ist die Landesregierung gem. §28/§21 HENatG (2008)
- Mecklenburg-Vorpommern: Ausweisung durch Landesgesetz § 14 NatSchAG M-V (2010)
- Niedersachsen: Ausweisung durch Landesgesetz § 17 NAGBNatSchG (2010)
- Nordrhein-Westfalen: Ausweisung durch Rechtsverordnung gem. § 43 LG (2010); zuständig ist die oberste Landschaftsbehörde nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags
- Rheinland-Pfalz: Ausweisung durch Rechtsverordnung; zuständig ist die Landesregierung gem. § 18 LNatSchG
- Sachsen: Ausweisung durch Rechtsverordnung; zuständig ist die oberste Naturschutzbehörde gem. §17 SNG (2008)
- Sachsen-Anhalt: Ausweisung durch Landesgesetz §29/§30 NatSchG LSA (2004)
- Schleswig-Holstein: Nationalparke sind nur in Verbindung mit Biosphärenreservat vorgesehen §14 LNatSchG (2010)
- Thüringen: Ausweisung durch Landesgesetz §12a ThürNatG (2006)
1.7. Gibt es einen Umgebungsschutz für den Nationalpark?
Nein, es gibt keinen gesetzlich definierten Schutz für an den Nationalpark grenzende Flächen. Das bedeutet, dass von der Nationalparkverordnung nur die definierte Nationalparkfläche betroffen ist. Sollte eine Pufferzone zum angrenzenden Privatwald nötig sein (z.B. Borkenkäferbekämpfung) ist eine Puffer/Randzone innerhalb der Nationalparkfläche zu etablieren. Ausnahme ist der Nationalpark Schwarzwald, dort wurde ein Teil der Pufferzone ausserhalb des Nationalparks, aber im Staatswald der angrenzenden Wälder eingerichtet.
2. Nutzen Nationalpark
2.1. Welchen Nutzen haben Nationalparks für die Natur?
Nationalparke sichern Ökosysteme und deren natürliche Entwicklung. Sie schützen damit die Vielfalt des Lebens in ihrem jeweiligen Gebiet.
Nationalparke (NLP) sind repräsentative Beispiele biogeographischer Regionen mit typischen Ökosystemen. Sie sind großflächige Schutzgebiete zum Erhalt von Naturlandschaften mit typischen Entwicklungsprozessen und charakteristischen heimischen Tier- und Pflanzenarten. Sie tragen zur
Erhaltung der standorttypischen, natürlichen biologischen Vielfalt und ungestörten, dynamischen Entwicklung bei.
(Quelle: http://www.nationalpark-jasmund.de/publikationen/Nationalparkplan_Jasmund.pdf)
2.2. Welchen Nutzen haben Nationalparks für die Region?
Nationalparks haben neben der Sicherung verschiedener Ökosysteme auch eine besondere Bedeutung für die Regionalentwicklung.
Im Einzelnen können folgende Schwerpunkte benannt werden:
- Feste staatliche Zuschüsse in Millionenhöhe für Erhalt der heimischen Biodiversität in Nationalparks
- Fördergelder bevorzugt in Nationalparkregionen investiert
- Verstärkter Ausbau der Infrastruktur, wie ÖPNV und kulturelle Angebote
- Region wird attraktiver als Lebens- und Wohnraum
- Attraktivität der Region für Investoren steigt,
- Nationalparks schaffen neue Arbeitsplätze, zahlreiche Branchen, wie Handwerk, Einzelhandel und Dienstleister profitieren
- Breite Natur- und Umweltsensibilisierung für die Öffentlichkeit
- Umweltbildung
- Forschung
- Lernfeld für nachhaltige Bewirtschaftung, z.B. in der Forstwirtschaft, mit möglichen Rückschlüssen für ein anderes, dauerhaft umweltgerechtes und damit auch ökonomisch effizienteres Wirtschaften.
- Steigerung des Bekanntheitsgrads und des Wiedererkennungswertes von Regionen durch Nationalparks, (siehe Studie Suda)
- Touristische Aufwertung einer Region mit nachweislich ansteigenden Besucherzahlen und hoher Wertschöpfung vor Ort, Studie über Tourismus und Wirtschaftskraft eines Nationalparks: Prof Hubert Job, Die Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor
(http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de/service/publikationen/sonderveroeffentlichungen/6_jobst_studie_lang.htm) - Beispiel: "Der Nationalpark Bayerischer Wald ist ein bedeutsamer ökologischer Rückzugsraum. Er ist aber auch ein starker ökonomischer Faktor für die ganze Region", so Bay-Umweltminister Söder. Seine Naturschätze seien für die Tourismusbranche ein klarer Standortvorteil. So kommen rund 760.000 Besucher im Jahr in den Nationalpark, insgesamt sorgt er für eine zusätzliche jährliche Wertschöpfung von fast 28 Millionen Euro. Für den laufenden Betrieb des Nationalparks hat der Freistaat laut Söder seit der Gründung rund 245 Millionen Euro aufgewendet, allein 2010 sind es rund 11,9 Millionen Euro.
Quelle: Söder 7.10.2010 http://www.agrar-presseportal.de/Nachrichten/Umweltminister-Soeder-40-Jahre-Nationalpark-Bayerischer-Wald-Erfolgsgeschichte-fuer-Natur-und-Mensch_article6835.html - Im Nationalpark Bayerischer Wald ergeben die typischen Nationalparktouristen ein Vollzeit Beschäftigungsäquivalent von 456 Personen (Wert für 2007). In der Realität leben aber zumindest anteilig noch mehr Personen von den Touristen und ihren Ausgaben. Jeder Euro, den der Freistaat Bayern in den Nationalpark investiert wird durch private Ausgaben der Besucher mehr als verdoppelt. 2013/2014 wurde von der aktualisierten Erhebung der Besucherzahl im Rahmen der SÖM (BOKU Wien) eine Mindestwertschöpfung durch die Besucher in Höhe von über 21 Mio € abgeleitet. Daraus ergibt sich ein Beschäftigungsäquivalent von ca. 1.100 Personen bei einem verfügbaren Einkommen in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen von 19.009 und 19.774 €. (Dr Franz Leibl, NLP BayWald, Landtagsanhörung 16.3.2017)
- Roland Berger-Studie http://www.nationalpark-teutoburgerwald-eggegebirge.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Zusammenfassung_Roland_Berger_Gutachten_zum_Nationalpark_Teutoburger_Wald.pdf
- Weiteres Beispiel aus dem Nationalpark Hainich: 2000 – 2009 sind in die Entwicklung des Nationalparks 4 Mio EUR als direkte Investitionen des Landes geflossen. Zusätzlich wurden durch die Hainich-Gemeinden und private Investoren geschätzte 20 Mio EUR incl Landes- und EU-Fördermittel, für die Entwicklung der Hainich-Region aufgebracht. In den nächsten 10 Jahren ist vorgesehen, die gleiche Summe von rund 24 Mio EUR für die Weiterentwicklung des Nationalparks einzusetzen. Nach der Studie „Wirtschaftsfaktor Großschutzgebiete: Regionalökonomische Effekte des Tourismus in Nationalen Naturlandschaften“ von Prof. Dr. Hubert Job aus 2008 amortisieren sich die eingesetzten Mittel im Verhältnis eins zu drei, d.h. für einen eingesetzten Euro fließen 3 EUR in die Region zurück Quellen: Tourismus - Studie Nationalpark Prof Job http://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/download/wald/Buchenwaldtagung_Job_17-07-2010_web.pdf (4MB) und TMLFUN, AFZ 9/2010
- Die Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de/detail/veroeffentlichung/f_sonderveroeffentlichungen/6_jobst_studie_lang.htm
- Ranking der Tourismusgemeinden http://www.insm-regionalranking.de/2009_bl_deutschland_i_gaesteuebernachtungen.html
- Vom Nationalpark Berchtesgaden (mit 6 Mio € Fördergeldern /Jahr) fließen im langjährigen Schnitt zwischen 48 % bis 53 % direkt in die Region. Durch die touristischen Ausgaben wird ein Bruttoumsatz von 93,8 Mio € generiert. Die Nationalparkbesucher haben sich von 1,1 Mio in 2002 auf 1,56 Mio Besucher in 2014 erhöht. Alleine durch Ausgaben der Nationalparktouristen im engeren Sinne können 573 Personen ihr Einkommen bestreiten. Werden alle Einkommenseffekte betrachtet, also alle Besucher, erhöht sich der Wert auf 2.103 Personen (Landtagsexpertenanhörung 3/2017)
- Nationalpark Eifel: Steigerung der Besucherzahlen 2007 von 450.000 Besucher auf 870.000 Besucher in 2015. Der Bruttoumsatz ist im selben Zeitraum von 8,7 Mio € auf 30 Mio € gestiegen, was dem Vollzeitbeschäftigungsequivalent von 265 auf 674 Personen entspricht. (K.F. Sinner in Landtagsanhörung, aus Abschlussbericht zum Sozioökonomischen Monitoring 2014-2015 - Besuchermonitoring und regionalwirtschaftliche Effekte im Nationalpark Eifel)
- Förderung des Inland-Tourismus durch Erweiterung der touristischen Angebotspalette, Vorteil im Wettbewerb der Regionen durch zugkräftiges Alleinstellungsmerkmal. Hierzu die Aussage der Bayerischen Staatsregierung, 2016: „Allein die beiden bestehenden Nationalparke Bayerns im Bayerischen Wald und in Berchtesgaden zählen im Jahr zusammen knapp 3 Millionen Besucher. Das bringt den beiden Regionen eine Netto-Wertschöpfung von über 68 Millionen Euro – Geld, das in den Regionen bleibt.“ (http://www.np3.bayern.de/nationalpark.htm)
2.3. Warum brauchen die Menschen einen Nationalpark?
Durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen haben Stress im Berufs- und Privatleben der Menschen zugenommen. Selbst in ländlichen Gebieten ähnelt das Wohnumfeld immer mehr dem städtischen. Insbesondere jungen Menschen bieten sich immer weniger Möglichkeiten, Natur zu erleben. Daher werden unberührte Naturlandschaften als Erholungsräume für die Menschen immer wichtiger. Sie haben magische Anziehung und bieten einen gesunden Kontrast zur Alltagswelt.
3. Kriterien Nationalpark
3.1. Welche Kriterien sollen zur Ausweisung eines Nationalparks erfüllt sein?
Die Kriterien zur Ausweisung eines Nationalparks werden vom Bundesnaturschutz- und Landschaftsgesetz allgemein benannt. Weiterhin gibt es internationale Richtlinien der IUCN (International Union for Conservation of Nature bzw. Welt-Naturschutz-Union).
Die Kriterien sehen vor, dass ein Nationalpark hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken ausgewiesen wird. Er soll die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme sichern und schädliche Nutzungen ausschließen. Außerdem soll er Naturerfahrungs-, Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote fördern.
Konkret sollte nach der IUCN das Gebiet charakteristische Beispiele der wichtigsten Naturregionen sowie biologische und Umweltmerkmale oder Landschaften von herausragender Schönheit enthalten, in denen Pflanzen und Tierarten, Lebensräume und Räume mit hoher geologischer Diversität vorkommen, die von besonderer Bedeutung für geistig-seelische Erfahrungen sowie für Wissenschaft, Bildung, Erholung und Tourismus sind.
Das Gebiet sollte so groß und von so hoher ökologischer Qualität sein, dass die ökologischen Funktionen und Prozesse aufrechterhalten werden können, die ein langfristiges Überleben der natürlicherweise vorkommenden Arten und Lebensgemeinschaften mit einem Minimum an Managementeingriffen ermöglichen.
Die biologische Vielfalt sollte sich in Zusammensetzung, Struktur und Funktion in hohem Maße in einem „natürlichen“ Zustand befinden oder das Potenzial bieten, in diesen Zustand zurückgeführt zu werden – mit relativ geringem Risiko gegenüber einer erfolgreichen Einwanderung nichtheimischer Arten.
Die nationalen Qualitätskriterien, die diese Grundlagen berücksichtigen, sehen für deutsche Nationalparks vor, dass diese
- spätestens nach 30 Jahren auf 75% ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik schützen sollen,
- großflächig genug sind, um eines oder mehrere vollständige Ökosysteme zu umfassen,
- auf dem überwiegenden Teil der Fläche Ökosysteme mit einem hohen Naturnähegrad und einer für den Standort typischen Artenzusammensetzung aufweisen,
- Lebensräume von internationaler und/oder nationaler Bedeutung enthalten,
- durch ökologisch wirksame Korridore mit den für Lebensraum- und Artenschutz wichtigen Flächen ihres Umfeldes verbunden sind,
- keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen.
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/gebietsschutz/IUCN_Kat_Schutzgeb_Richtl_web.pdf
3.2. Wie groß sollte ein Nationalpark mindestens sein?
Das Gebiet muss groß genug sein, um eines oder mehrere Ökosysteme möglichst umfänglich zu umfassen und auch genügend Raum für Pufferzonen, Untersuchungsflächen sowie Besuchs- und Erlebnisbereiche vorzuhalten. Die Größe hängt auch immer an dem dortigen typischen Lebensraum und dessen Entwicklungszyklen. So sind beispielsweise Nationalparks in Taigagebieten größer als in den Buchenwaldgesellschaften in Mitteleuropa.
Für Deutschland hat sich ein allgemeiner Richtwert von 10.000 Hektar etabliert. Nur vier der 16 deutschen Nationalparks sind kleiner (Jasmund 3,070 ha, Sächsische Schweiz 9.350 ha, Hainich 7.513 ha, Kellerwald 6.738 ha). Für Bayern ist die Mindestgröße von 10.000 ha im BayNaturschutzgesetz festgeschrieben Art.13 BayNatSchG (2011).
3.3. Warum wird ein so großes Naturwaldgebiet benötigt?
Die Funktionen großer und kleiner Naturwaldgebiete ergänzen sich in der Fläche.
Großflächige nutzungsfreie Schutzgebiete sichern natürliche Abläufe auf großer Fläche und damit auch evolutionäre Anpassungsprozesse.
Sie gewährleisten die Vermehrung und das dauerhafte Überleben anspruchsvoller Arten bzw. von Arten mit hohem Raumbedarf. Da viele Arten für ein dauerhaftes Überleben Mindestflächengrößen (Mindestareale) benötigen, sind Großlebensräume nicht durch kleinere ersetzbar. Untersuchungen im Bereich der vergleichenden Naturwaldforschung belegen, dass bestimmte Lebensraum-Ausprägungen erst ab einer bestimmten Mindestflächengröße auf Dauer Bestand haben.
Dies ist entscheidend für den langfristigen Erhalt von Populationen verschiedener Arten. Nur in Großlebensräumen können mosaikartige Teilräume unterschiedlicher Biotopausprägung nebeneinander existieren. So macht es z.B. an einem Berg durchaus Sinn möglichst viele Lebensräume mit einzuschließen, wenn man alle Höhenstufen und auch die kühlere Nord- sowie die wärmere Südhang-Seite mit integriert. Durch die Artenverschiebung in der Vertikalen als auch in der Horizontalen können viele Habitate abgedeckt werden.
Gebietsansprüche – Beispiele (in ha = 10.000 m²]
Gebietsansprüche – Beispiele (in ha = 10.000 m²] | Revier/Brutpaar | 500 Individuen |
Mittelspecht | 50 ha | 12.500 ha |
Buntspecht | 30 ha | 7.500 ha |
Grau/Weißrücken | 200 ha | 50.000 ha |
Beispiele | Einheit | Benötigter Lebensraum |
Wolf | 1 Familie/Rudel | 20.000 - 35.000 ha |
Luchs | 1 männl. Tier | 11.000 - 25.000 ha |
Braunbär | 1 erwachsenes Tier | 4.000 - 10.000 ha |
Fischotter | 1 erwachsenes Pärchen | bis 1.000 ha |
Dachs | 1 erwachsenes Pärchen | bis 200 ha |
Baummarder | 1 erwachsenes Tier | 200 - 1.200 ha |
Reh | 1 Rehbock | 10 - 30 ha, max 1.000 ha |
Seeadler | 1 erwachsenes Brutpaar | 6.000 - 10.000 ha |
Uhu | 1 erwachsenes Brutpaar | 6.000 - 8.000 ha |
Bechsteinfledermaus | 1 Kolonie | 250 ha |
Mausohr | 1 Kolonie = 270 Tiere | 8.000 ha |
Große Flächen haben auch vergleichsweise kurze Grenzlängen und sind damit weniger anfällig für Störungen aus der Umgebung.
Kleinflächige nutzungsfreie Gebiete, wie Naturwaldreservate,
- sind zu klein,
- zu stark von Randeinflüssen geprägt,
- zu sehr inselartig isoliert,
um das Überleben des gesamten Naturerbes in seiner Vielfalt auf Dauer zu sichern.
Sie dienen der Vernetzung großflächiger nutzungsfreier Schutzgebiete in der Kulturlandschaft bzw. dem Wirtschaftswald in Form von Korridoren oder Trittsteinen.
Nicht zuletzt können Bildungs- und Erlebnisangebote eines Nationalparks für eine große Zahl von Menschen nur bei ausreichender Flächengröße so realisiert werden, dass sie nicht die Lebensgemeinschaften beeinträchtigen.
4. Organisation Nationalpark
4.1. Wie sieht die Organisation eines Nationalparks aus?
Ein Nationalpark braucht eine intensive Betreuung und Begleitung, damit er sich positiv entwickeln kann. Daher wird eine eigene Nationalpark-Verwaltung eingerichtet. Diese ist meist der obersten Naturschutzbehörde direkt unterstellt. In manchen anderen Bundesländern berichten sie alternativ der oberen Forstbehörde.
Zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und Sitz der Nationalpark-Verwaltung ist ein Nationalpark-Zentrum mit geeigneten Informationseinrichtungen. Vorhandene Verwaltungsstrukturen der Forstämter können dabei mit einbezogen werden. Zuständigkeiten der Waldbewirtschaftung, des Naturschutzes, der wissenschaftlichen Betreuung, der Besucherlenkung und der Umweltbildung werden hier konzentriert.
Die Nationalpark-Verwaltung beschäftigt sogenannte Ranger (bzw. Nationalparkwacht oder Schutzgebietsbetreuer), die Ansprechpartner für Besucher und Anwohner sind. Sie achten auch darauf, dass beim Besuch des Nationalparks die Regeln eingehalten werden und bieten Führungen an.
Zur Sicherung kommunaler Belange kann ein Kommunaler Nationalparkausschuss mit entsprechenden Arbeitsgruppen gebildet und ein wissenschaftlicher Beirat berufen werden.
4.2. Nach welchen Grundlagen arbeitet die Nationalparkverwaltung?
Die Grundlage für die Arbeit der Nationalparkverwaltung ist die Nationalparkverordnung. Die Nationalparkverordnung legt die Abgrenzung, Schutzzweck und –ziele sowie die Ge- und Verbote fest und ist die Grundlage für das Management. Weiterhin wird in dieser die Aufstellung eines Nationalparkplanes geregelt. Ein zu erstellender Wegeplan ist Bestandteil der Nationalparkverordnung oder des Nationalparkplanes.
Die Nationalpark-Verwaltung legt auf Grundlage des Nationalparkplanes einen jährlichen Maßnahmenplan fest.
5. Nationalpark-Zonierung
Grundlage eines effektiven Nationalparkmanagements ist nahezu immer eine gute Zonierung. In welche Zonen wird ein Nationalpark eingeteilt? In den verschiedenen Nationalparks gibt es unterschiedliche Zonen, sowohl in ihrer Bezeichnung als auch in ihrer Anzahl.
5.1. Was ist die Kernzone/Naturzone?
- Naturzone oder Prozessschutzzone – Zone freier Naturentwicklung, muss für eine internationale Anerkennung des Nationalparks spätestens 30 Jahren nach dessen Einrichtung 75 % der Fläche betragen. Bei Einrichtung eines Nationalparks muss die Naturzone mindestens 50 % betragen. In der Naturzone findet keine Ressourcenentnahme (zum Beispiel Holz) statt. Die natürliche Dynamik steht hier im Vordergrund.
- Kernzone - meist gleichbedeutend mit Naturzone, kann aber auch Zone sein in dem ein Wegegebot gilt (Beispiel: Nationalpark Bayerischer Wald, hier gibt es eine Naturzone in der Natur-Natur-Sein-Lassen gilt und eine Kernzone in den Hochlagen wo ein Wegegebot gilt – diese Kernzone ist nicht deckungsgleich mit der Naturzone im Bayerischen Wald)
5.2. Was ist die dauerhafte Managementzone?
In der Zone sind Eingriffe dauerhaft erlaubt. Die Größe der dauerhaften Managementzone sollte 30 Jahre nach Ausweisung des Nationalparks maximal noch 25 % der Nationalparkfläche umfassen.
Die Managementzone kann unterteilt werden in;
- Pflegezone unterliegt dauerhaften Eingriffen (z.B. Offenhaltung von Magerwiesen aus Naturschutzgründen)
- Randzone oder Pufferzone. Dauerhafte Randzone innerhalb der Nationalparkgrenze (wird auch manchmal Managementzone genannt). Die Randzone soll die angrenzenden (Privat-) Wälder z.B. vor Borkenkäferkalamitäten oder Wildschaden schützen. Es erfolgt hier ggfls. intensive Borkenkäferbekämpfung und Wildmanagement (z.B. Schwarzwildbejagung)
- Infrastrukturzone: Einrichtungen des Nationalparks wie Infozentrum, Parkplätze, Tiergehege.
5.3 Was ist eine temporäre Entwicklungszone?
- Entwicklungszone, Zone die innerhalb von 30 Jahren durch Renaturierungsmaßnahmen in die Naturzone entwickelt werden kann.
- Auch Waldumbaumaßnahmen in Richtung „Natürliche Waldgesellschaft“ sind hier möglich.
- Die Entwicklungszone kann anfangs max 25 % der Nationalparkfläche betragen und wird dann möglichst sukzessive innerhalb von 30 Jahren reduziert.
6. Enteignung/Gemeinde- und Privatwälder
6.1. Werden in Nationalparks auch private Wälder, Gemeinde- und Körperschaftswälder miteinbezogen und deren Waldbesitzer dadurch quasi enteignet?
In der Regel werden geeignete Flächen für eine Nationalparkausweisung in öffentlichen Wäldern gesucht. Private Waldbesitzer können auf Basis von Freiwilligkeit mit einbezogen werden. Hier werden meist gleichwertige Ersatzflächen außerhalb der Kulisse getauscht oder finanzielle Ausgleichsmaßnahmen vereinbart.
Das Gebiet wird so abgegrenzt und der Bewirtschaftungsplan so ausgestaltet, dass davon keine negativen Einflüssen auf das Umfeld ausgehen. Bei der Erarbeitung der Nationalparkkulisse werden Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Interessengruppen einbezogen.
Bei Nationalpark-Neuausweisungen wird von vornherein ein sehr hoher Anteil an Flächen der öffentlichen Hand angestrebt. Eine Zwangsenteignung wäre rechtlich nicht möglich. (https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/gebietsschutz/Nationalparke_Argumente-NLP10)
Die meisten Nationalparks sind überwiegend auf öffentlichem Grund errichtet worden. Eine Ausnahme mag der Nationalpark Unteres Odertal bilden, in dem über 23 % der Fläche landwirtschaftliche Fläche privater Eigentümer ist. Dort gab es groß angelegte angelegte Tauschmaßnahmen. Im Nationalpark Nordschwarzwald wurde der Nationalpark nur auf Landesfläche geplant, allerdings wollten einige Gemeinden explizit auch eigene Waldflächen beisteuern, um den Nationalpark bis zu ihren Gemeinden reichen zu lassen. Aber Privatwälder sind dafür nicht mit eingeflossen.
7. Mitbestimmung der Bevölkerung, der Kommunen
7.1. Wie wird die Bevölkerung beteiligt?
Die Bevölkerung wird in den verschiedenen Planungsphasen durch ihre kommunalen Vertreter aus Kreis und Kommune vertreten.
Öffentlich anerkannte Verbände (BUND, LBV) sowie beteiligte und betroffene Bürger müssen angehört und ihre Einwände abgewägt werden.
Öffentliche Termine, Bekanntmachungen und Einwände aus der Bevölkerung, bei der auch Kritiker zu Wort kommen, werden für gewöhnlich vor der Festlegung von Verordnungen abgehalten.
So wurden beispielsweise im Nordschwarzwald 2011 über 120.000 Bürger angeschrieben und eingeladen sich mit zu beteiligen. 7 lokale Arbeitskreise haben dann knapp ein Jahr die Einwände, und Bedenken konstruktiv kritisch beleuchtet. Umfragen bestätigen eine Befürwortung
Ähnliche Umfragen liefen auch im Teutoburger Wald
Sollten öffentliche Belange bei der Ausweisung übergangen worden sein, ist eine Normenkontrollklage möglich.
Der Dialog sollte aber nicht nur auf die lokale Bevölkerung begrenzt werden. Ein Nationalpark hat eine gesamtstaatliche Ausrichtung. Er ist kein Regionalpark.
7.2. Mitspracherecht von Landkreisen und Kommunen
Nationalparks schützen nicht nur die Natur, sondern sehen sich gleichzeitig als wichtige Motoren einer naturschutzorientierten Regionalentwicklung. Daher ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig. Die nähere Ausgestaltung muss im Rahmen eines Dialogprozesses der Beteiligten erfolgen.
Die Planungshoheit für Flächen außerhalb des ausgewiesenen Nationalparks bleibt beim jeweiligen Eigentümer, z.B. den Kommunen. Einschränkungen, die es bisher schon gab, bleiben i.d.R. bestehen.
In vielen Nationalparks gibt es auch einen kommunalen Nationalpark-Ausschuss, in dem Landräte und Bürgermeister der betroffenen Region sitzen und mit der Nationalparkverwaltung gemeinsam z.B. Maßnahmen und deren Umsetzung erarbeiten.
Zur Sicherung kommunaler Belange sollte ein Kommunaler Nationalparkausschuss berufen werden.
Beispiel Kommunaler Nationalparkausschuss des Nationalparks Bayerischer Wald:
- Zusammensetzung
- Landrat der Landkreise Freyung-Grafenau und Regen,
- Bürgermeistern der Städte Freyung, Grafenau und Zwiesel sowie der Gemeinden Mauth, Hohenau, Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte, Spiegelau, Frauenau, Lindberg und Bayerisch Eisenstein.
- Aufgaben:
- Ausarbeitung und Aufstellung des Landschaftsrahmenplans und des Nationalparkplans sowie bei der Festlegung der jährlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalparks, soweit diese Einfluss auf das Vorfeld haben,
- Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Lenkung des Besucher- und Erholungs-verkehrs im Nationalpark und seinem Vorfeld
- Er kann jederzeit bestimmte Maßnahmen im Rahmen des Schutzzwecks anregen
Beispiel Nationalpark Schwarzwald hat 2 lokale Gremien
Nationalparkbeirat
Zusammensetzung:
- Interessensgruppen der Region wie Naturschutzverbände, Verbände aus Forst- und Holzwirtschaft, Tourismus, Sport, Landwirtschaft und Kirchen
Aufgaben:
- Unterstützt die Verwaltung in allen fachlichen Fragen
- Wählt 4 Mitglieder in den Nationalparkrat
http://www.schwarzwald-nationalpark.de/nationalpark/organisation/nationalparkbeirat/
Nationalparkrat
Zusammensetzung:
- Ministerium und Regierungspräsidenten von Freiburg und Karlsruhe
- Nationalparkverwaltung
- Gemeinden, Stadt- und Landkreise mit Flächenanteilen im Nationalpark
- Gemeinden mit bedeutenden Einrichtungen des Nationalparks
- ein Vertreter des Naturparks
- Vertreter des Nationalparkbeirats (nur Beratungsfunktion)
Aufgaben:
- Alle wichtigen Entscheidungen incl Nationalparkplan
http://www.schwarzwald-nationalpark.de/nationalpark/organisation/nationalparkrat/
8. Finanzierung
8.1. Stellt das Land Mittel zur Umsetzung des Nationalparks zur Verfügung?
Grundsätzlich muss derjenige, der ein Gebiet ausweist, im Falle eines Nationalparks das Land, für die Ausweisung und Unterhaltung aufkommen.
Die finanzielle Ausstattung umfasst die allgemeine Verwaltung, das Management, die Gebietsbetreuung, die Unterhaltung der Erholungsinfrastruktur, Monitoring und Forschung, Kommunikation, Kooperation und die Mitwirkung bei der Regionalentwicklung im Nationalpark-Umfeld.
Eine Förderung durch Dritte zur Unterstützung der Ziele des Nationalparks ist möglich und erwünscht.
Beispiel aus dem Nationalpark Hainich: 2000 – 2009 sind in die Entwicklung des Nationalparks 4 Mio EUR als direkte Investitionen des Landes geflossen. Zusätzlich wurden durch die Hainich-Gemeinden und private Investoren geschätzte 20 Mio EUR incl Landes- und EU-Fördermittel, für die Entwicklung der Hainich-Region aufgebracht. In den nächsten 10 Jahren ist vorgesehen, die gleiche Summe von rund 24 Mio EUR für die Weiterentwicklung des Nationalparks einzusetzen. Nach der Studie „Wirtschaftsfaktor Großschutzgebiete: Regionalökonomische Effekte des Tourismus in Nationalen Naturlandschaften“ von Prof. Dr. Hubert Job aus 2008 amortisieren sich die eingesetzten Mittel im Verhältnis eins zu drei, d.h. für einen eingesetzten Euro fließen 3 EUR in die Region zurück Quellen: Tourismus - Studie Nationalpark Prof Job http://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/download/wald/Buchenwaldtagung_Job_17-07-2010_web.pdf (4MB) und TMLFUN, AFZ 9/2010
8.2. Muss die Region für die Entwicklung und Verwaltung des Nationalparks zahlen?
Der Nationalpark ist ein Angebot des Landes für die Entwicklung einer Region. Die Verwaltung des Nationalparks wird im Rahmen eines Nationalpark-Zentrums vom Land finanziert werden. Das Land verzichtet auf Einnahmen aus dem Holzverkauf und ermöglicht den Akteuren in der Region, die neue Infrastruktur für neuartige Wertschöpfungsketten (Tourismus, Regionalvermarktung) zu nutzen.
Weitere Fördermöglichkeiten durch unterschiedliche Institutionen (z.B. EU, Bund, Stiftungen) sollen in der Region konzentriert und fallweise genutzt werden. Es ist zu erwarten, dass private Investoren die neuen Entwicklungsmöglichkeiten nutzen werden.
In vielen Nationalparks organisieren Vereine der Nationalparkfreunde Stiftungsgelder und Fördergelder für zusätzliche Maßnahmen.
Die hohen staatlichen Investitionen in den Erhalt wertvoller Naturschätze und in die Entwicklung ländlicher Regionen durch die Prädikatsauszeichnung „Nationalpark“ ist eine wichtige Investition auch für kommende Generationen.
9. Nutzung/Betretungsverbot
9.1. Ist ein Nationalpark der Öffentlichkeit zugänglich?
Nationalparke in Deutschland sind frei zugänglich und kosten keinen Eintritt. In den Kernzonen kann ein Wegegebot gelten, wobei es auch hier Ausnahmen geben kann (z.B. Nationalpark Hainich, Berchtesgaden und Hunsrück-Hochwald, die kein Wegegebot haben).
Insbesondere für auswärtige Besucher und Touristen sind Lenkungsmaßnahmen aufgrund fehlender Ortskenntnis sinnvoll. Durch ein gezieltes Angebot an attraktiven Wegen, Informationen und geführten Touren sollen die Besucher die Möglichkeit haben, unberührte Natur zu erleben, ohne ihr zu schaden. Für Einheimische gelten in vielen Nationalparken alte Wegerechte weiter.
9.2. Was ist ein Wegegebot?
Wandern auf den Wanderwegen ist gewünscht, aber ein Verlassen der Wege nicht erlaubt.
Hier gibt es verschiedene Ausprägungen, die in der Nationalparkverordnung für das spezielle Gebiet angepasst werden muss.
- Kein Wegegebot
- Beispiel. Nationalpark Berchtesgaden besteht kein Wegegebot da weite Teile der Felsregion aufgrund der natürlichen Vorraussetzungen ohnehin unzugänglich sind.
- Besucher werden mit Routenempfehlungen und einer geeigneten Infrastruktur im Rahmen der Besucherlenkung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur motiviert.
- Auch im Nationalpark Hainich besteht kein Wegegebot, da auch hier eine positive Besucherlenkung stattfindet.
- Wegegebot räumlich begrenzt
- z.B. nur in der Kernzone oder in bestimmten Gebieten wie beispielsweise den Brutgebieten des Auerwildes
- Wegegebot zeitlich begrenzt
- z.B. nur im Winter um bei Schneelagen das Wild zu schützen, oder zu Brutzeiten des Auerwildes, etc.
9.3. Darf man im Nationalpark die Wege verlassen?
In manchen NLP werden Wegegebote erlassen. Diese dienen nicht der Bevormundung der Bevölkerung und der Besucher, sondern sie sollen verhindern, dass Ruheplätze der Wildtiere gestört werden und seltene Pflanzen zertreten werden.
Die Besucher sollen durch ein attraktives Angebot an Wegen, Informationen und Führungen an die Natur herangeführt werden. Nationalparke dienen neben dem Schutz der Waldnatur ausdrücklich auch der naturkundlichen Bildung und dem Naturerleben. Oft ist ein Wegegebot jedoch gar nicht notwendig, da der überwiegende Teil der Besucher ohnehin auf den ausgewiesenen Wegen bleibt.
Damit der Naturgenuss und die Schutzbedürftigkeit der Natur in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, wird die Nationalparkverwaltung im Einvernehmen mit den Gemeinden nach Lösungen suchen, die von der heimischen Bevölkerung getragen werden.
In jedem Fall bleiben Zufahrten für Anlieger, Feuerwehr und Rettungsdienste erhalten. Bereits bestehende Wegenetze sind für eine gezielte Besucherlenkung oft hilfreich und können mit einbezogen werden.
Viele Forststraßen und Rückewege dienen heute hauptsächlich der Abfuhr von Nutzholz. Wenn in Naturzonen keine Holznutzung mehr stattfindet, macht es Sinn einen teuren Wegeunterhalt für die 40 Tonnen schwere Holztransporter zurückzufahren. Solche Forststraßen können in ein attraktives Rad- und Wanderwegenetz umgebaut und entwickelt werden. Dies wird in den Nationalparkregionen oft gerne angenommen. Eine intelligente Besuchersteuerung schafft auch einen Ausgleich zwischen gut ausgebauten Wanderwegen zu den Hauptsehenswürdigkeiten und interessanten Wegerouten wie kleine geschlungene Pfade für Individualisten. In einzelnen Gebieten ist zum Schutz von Flora und Fauna auch ein Wegegebot erforderlich. Dieses hängt aber örtlich sehr von den Gegebenheiten ab. So sind beispielsweise in den Bergregionen im Winter Auerwildruhezonen sinnvoll.
Eine gute Planung des Wegenetzes unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung muss gar keine Wege reduzieren, kann bereits bestehende Wege mit einbeziehen, einige müssen ggf. verlegt werden. Durch Besuchersteuerung mittels attraktiver Angebote und sinnvoller Verbindungsrouten sind Wegegebote in Nationalparks die Ausnahme. Da die wenigsten Wanderer querfeldein gehen, wenn es interessante attraktive Wege gibt, ist ein Wegegebot oft überflüssig, wenn keine sensiblen Tierarten durch Ruhezonen geschützt werden müssen.
Wanderwegenetze Beispiele (ca. Angaben):
- NLP Bayerischer Wald 351 km
- NLP Berchtesgaden 236 km
- NLP Eifel 240 km
- NLP Hainich > 115 km
- NLP Harz 566 km
- NLP Jasmund 49 km
- NLP Kellerwald-Edersee 224 km
- NLP Müritz > 450 km
- NLP Sächsische Schweiz 400 km
- NLP Vorpom.Bodden. 135 km
9.4. Behindert ein Nationalpark Freizeitnutzungen und Sport? Dient er auch der Erholung?
Bestehende Einrichtungen haben Bestandsschutz und können weiterhin betrieben werden. Aus- und Neubauten in der Parkfläche müssen jedoch mit der Parkverwaltung abgestimmt werden.
Durch eine Nationalparkverwaltung sollen Ziele und Inhalte von Naturschutz und Tourismus zusammengebracht werden. Die Vielzahl von Naturschutzzuständigkeiten und Naturschutzauflagen, die bestehen, werden in einem Nationalpark durch eine einzige Nationalparkverordnung klar geregelt.
Ein Nationalpark lädt ein zur Bewegung (Wandern, Radfahren, Reiten) und zum Verweilen (Rasten, Schauen, Hören, Riechen). Das Wegenetz wird für diese Zwecke optimiert und ausgeschildert. Dabei bleiben Wildruhezonen ausgespart. Nutzungen wie Fotografieren sind weiterhin erwünscht. Damit keine Schäden an der Natur entstehen, werden Regeln vereinbart, die ein Erleben ohne allzu starke Störung der Naturvorgänge ermöglichen.
Durch eine gute Besucherlenkung (z.B. gut ausgeschilderte und sinnvolle Wanderwege) können Übernutzungen von wertvollen Naturschätzen vermieden werden.
9.5. Kann man Produkte des Nationalparks sammeln und erwerben?
Der Nationalpark will auch einen Kontrast zur Ernährung aus dem Supermarktregal oder der Fast-Food-Filiale verdeutlichen. Daher werden in Gaststätten und Regionalläden Wildprodukte aus der Umgebung angeboten. Zudem wird in Kursen die Zubereitung von Speisen aus Pflanzen und Tieren aus Wald und Wildnis vermittelt.
Selbstverständlich soll auch das Sammeln von Pilzen und Beeren für den privaten Gebrauch weiterhin möglich sein, sofern es keinen Wegegeboten oder sonstigen Verordnungen des NLP widerspricht. In vielen Nationalparks wurden zudem für die heimische Bevölkerung Ausnahmen (ggf zeitlich / örtlich beschränkt) zum nicht-kommerziellen Sammeln von Waldfrüchten erlassen.
Kurze Übersicht über die nicht kommerzielle Waldfüchtesammlung in Nationalparks *
- NLP Bayerischer Wald örtlich/zeitlich eingeschränkt
- NLP Berchtesgaden verboten
- NLP Eifel örtlich/zeitlich eingeschränkt
- NLP Hainich nicht-kommerziell erlaubt
- NLP Hunsrück/Hochwald örtlich eingeschränkt
- NLP Harz nicht-kommerziell erlaubt
- NLP Jasmund örtlich/zeitlich eingeschränkt
- NLP Kellerwald/Edersee verboten
- NLP Müritz örtlich/zeitlich eingeschränkt
- NLP Schwarzwald örtlich eingeschränkt
- NLP Unteres Odertal nicht-kommerziell erlaubt
- NLP Vorpom-Bodden. örtlich/zeitlich eingeschränkt
(* eigene Erhebungen in den verschiedenen Webseiten/NLP-VO, ohne aktuelle Gewähr)
10. Brennholz
10.1. Bleibt die Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung gesichert?
Auch wenn in der Gesamtbilanz im Land ausreichend Energieholz vorhanden ist, so müssen bei der Ausweisung des Nationalparks auch die örtlichen Lebensgewohnheiten und die soziale Bedeutung der Brennholzversorgung detailliert berücksichtigt werden. Daher wird im Zuge der moderierten Informationsphase ein detailliertes Brennholzkonzept vorgelegt und mit den Menschen beraten. Dabei sind die besonderen Bedürfnisse der privaten Selbstwerber in den Randgemeinden zu berücksichtigten. Es wird zu prüfen sein, ob in der Pflegezone ausreichend Flächenlose in vertretbarer Entfernung und zu akzeptablen Kosten bereitgestellt werden können. Ansonsten müssen nahe Flächen im angrenzenden Staatswald hierfür zur Verfügung gestellt werden.
In den Gemeinde- und Privatwäldern steht Brennholz ohnehin auch weiterhin zur Verfügung. Hierzu z.B. die offizielle Aussage der Bayerischen Staatsregierung: „Durch die Ausweisung eines Nationalparks kommt es zu einer veränderten Zielsetzung und damit auch zu einer Nutzungsänderung. Für den Brennholzbedarf der Bevölkerung vor Ort konnten bisher bei jedem Nationalpark gute Lösungen gefunden werden. So kann mit Hilfe eines Brennholzkonzeptes der Bedarf ermittelt und geeignete Ansätze erarbeitet werden, wie die regionale Holzversorgung auch künftig sichergestellt werden kann. So werden im Nationalpark Bayerischer Wald bestehende private Brennholzrechte nach wie vor abgegolten (z.B. mit anfallendem Holz aus dem Borkenkäfermanagement) oder, sofern möglich, gegen Entgelt erworben. Gleichzeitig ist für den Nationalpark Bayerischer Wald belegt, dass der Nationalpark für die Region eine viel größere Wertschöpfung bringt als es eine forstliche Nutzung könnte. Im Nationalpark Berchtesgaden sind die teilweise Jahrhunderte alten Holznutzungsrechte- und Weiderechte fester Bestandteil der Regelung.“ ()
Auch das Bundesamt für Naturschutz rät zu Brennholzkonzepten: „Für die Anrainer eines Nationalparks kann durch Holz aus der Entwicklungszone bzw. aus benachbarten Wäldern ausreichend Brennholz zur Verfügung gestellt werden. Für Nationalpark-Planungskulissen können unter Beteiligung der Bevölkerung detaillierte Brennholzkonzepte erarbeitet werden, die gewährleisten, dass der Brennholzbedarf für die örtliche Bevölkerung auch weiter gedeckt wird“
In den jüngsten deutschen Nationalparks Hunsrück-Hochwald und Schwarzwald wurden Brennholzkonzepte erarbeitet und erfolgreich umgesetzt.
Brennholzkonzept Hunsrück-Hochwald (Auszug):
So bezogen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald nach einer Bedarfsanalyse 19 Ortschaften ca 8.000 fm Holz.
Die Region erwartete:
- Die lokale Brennholzversorgung soll wie bisher langfristig sichergestellt wird.
- Die Konditionen des Brennholzerwerbs soll sich nicht verschlechtern.
- Preislich darf die Nationalparkregion gegenüber anderen Regionen nicht benachteiligt werden
- Eine ortsnahe (max 8 km) Anfahrt soll gewährleistet sein
Zur Umsetzung wurden folgende Maßnahmen festgesetzt:
- Definition von Pflegezonen im Nationalpark ohne zeitliche Begrenzung. Bei Maßnahmen in den Pflegezonen wird das anfallende Holz im erforderlichen Umfang als Brennholz für die lokale Bevölkerung bereitgestellt.
- Im Staatswald ausserhalb des Nationalparks wurden sog. Brennholzzonen festgelegt. Von diesen Brennholzzonen wird Stammholz „vom unteren Ende her“ so lange ins Brennholz gesteuert, bis der Brennholzbedarf gedeckt ist
- Von jedem Ort sind mehrere Pflegezonen oder Brennholzzonen in wenigen Kilometer Entfernung erreichbar. Das vorrangige Recht zum Kauf haben die Bürger der an den Nationalpark angrenzenden Gemeinden.
10.2. Was passiert mit Brennholzrechten?
Ein separat zu betrachtender Punkt sind bestehende Holzrechten. Da diese regional unterschiedlich rechtlich verankert oder geregelt sind, sollte auch hierzu ein individuell ausgestaltetes Konzept erarbeitet werden. In den bereits bestehenden Nationalparken wurden unterschiedliche Lösungen gefunden: So kann beispielsweise finanzielle Ausgleich oder örtlicher Tausch in Betracht gezogen werden.
Solange diese flächengebundene Rechte noch bestehen, können diese Flächen weiter genutzt werden und der Managementzone/Entwicklungszone. In einigen Nationalparks, bestehen auch noch Weiderechte (Bsp Nationalpark Berchtesgaden). Auch hier werden die Flächen, wenn sie nicht ablösbar sind, in die Managementzone integriert.
Beispiele:
11. Land- und Forstwirtschaft
11.1. Welche Auswirkungen hat die Ausweisung eines NLP für die Land- und Forstwirtschaft?
Soweit land- und forstwirtschaftliche Nutzungen im Nationalpark vorhanden sind, dürfen sie dessen Schutzzweck nicht entgegenstehen und nur auf einem untergeordneten Flächenanteil des Nationalparks stattfinden (Managementzone). Ziel ist es, Nutzungen die diesen Anspruch nicht erfüllen, so bald wie möglich, längstens nach einer Frist von 30 Jahren nach Ausweisung, anzupassen.
Für alle forstwirtschaftlich und landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb des Nationalparks gibt es keine weiteren Einschränkungen. Dies gilt auch für Flächen, die vom Nationalpark umschlossen, aber nicht in diesen integriert sind (Beispiel Nationalpark Bayerischen Wald „Waldhäuser“).
11.2. Welche Einschränkungen entstehen durch einen NLP für die Holzwirtschaft?
Natürlich werden Waldflächen aus der Holzproduktion genommen, aber nicht von heute auf morgen. Bei einem potenziellen Nationalpark von 10.000 ha Größe würden 5.000 ha mit Einrichtung bzw. innerhalb von 30 Jahren 7.500 ha Waldfläche aus der Nutzung genommen. Auf den restlichen 2.500 ha Fläche - in der sogenannten Pflege- oder Managementzone - wäre eine Holznutzung weiterhin möglich, soweit sie mit den Schutzzielen des Nationalparks übereinstimmt. Die Naturzone besteht teilweise aus unproduktiveren, oder unzugänglicheren Flächen, weshalb sie auch einen höheren Naturnähegrad aufweist. Die holzverarbeitende Industrie hat 20 bis 30 Jahre Zeit, sich auf Veränderungen hin zu den kleineren bewirtschafteten Flächenanteilen innerhalb des Nationalparks einzustellen. Forstbetriebe und verabeitende Betriebe sollten offen und transparent damit umgehen, welche Holzmengen und Qualitäten sie aus den zukünftig nicht mehr forstlich zu nutzenden Flächen bisher bezogen haben. Nur so kann (auch im Dialog mit der Regierung) nach möglichen Lüsungsansätzen gesucht werden kann (z.B. alternative Flächen-/ Bezugsquellen). Die Naturzone eines Nationalparks umfasst eine sehr umgrenzte Fläche (in Bayern rund 7,5 x 7,5 km), der Einzugsradius von Sägewerken und verarbeitenden Betrieben ist in der Regel wesentlich größer.
Der wettbewerbsbedingte Strukturwandel in der holzverarbeitenden Industrie wirkt sich auf die kleinen Sägereibetriebe in der Region sicherlich stärker aus, als die Ausweisung eines Nationalparks. Beispiel mögen die Holzliefervereinbarungen zwischen den Bay-Staatsforsten und Klausner sein (mittlerweile wurden die Verträge von dem russischen IlimTimber übernommen). Hier wird Holz zu Billigpreisen dem regionalen Markt entzogen. Allein der Unterwert-Verlust ist im 2-stelligen Millionen EUR Betrag anzusiedeln. (Siehe auch Anfrage Bayerischer Landtag Drucksache 16/17313)
Nicht betrachtet sind hier die Marktverschiebungen, bei Preisen die kein privater Waldbesitzer und Holzkäufer mitmachen kann. Durch den wachsenden Export von Rundrohholz nach China, Österreich etc. wird die Wertschöpfung der Verarbeitung (die den höchsten Teil eines Holzproduktes ausmacht) mit exportiert und die heimischen Sägewerke haben das Nachsehen. Zum Vergleich: Eine Tonne Rohholz bringt etwa 103 Euro ein, eine Tonne gesägtes Holz etwa 325 Euro. 2011 wurden 367.000 Festmeter Buchenrohholz und 100.000 Festmeter Buchenschnittholz nach China ausgeführt. Mittlerweile landen 50 % der Buchenholzexporte in China. 2011 exportierte Deutschland Buchenrohholz im Wert von über 38 Millionen Euro nach China. Als gesägtes Holz hätte man damit in Deutschland 75,89 Millionen Euro mehr verdienen können. Ein Geschäft, das den heimischen Holzverarbeitern durch die Exporte entgeht. Während Entwicklungsländer wie Gabun ein Rundholzexportverbot ausgesprochen haben, um die Weiterverarbeitung und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung im eigenen Land zu behalten, werden bei uns große Teile der guten Baumstämme exportiert, statt regional vor Ort verarbeitet.
Umso wichtiger wäre es, auch die Idee von „Holz aus der Region“ zu befördern. Die Holznutzung in Deutschland hat sich von 1992 bis 2011 verdoppelt. 1992 wurde weniger als 50 Mio. Festmeter (fm) Holz genutzt, 2011 waren es schon fast 100 Mio. fm. die in Deutschland geerntet wurden – was knapp an der Nachhaltigkeitsgrenze ist. Wenn jetzt gerade mal 5 % der deutschen Waldfläche (davon sind ja 1,5 % bereits schon geschützt) von der Holznutzung ausgenommen werden, ist weder ein starker Einbruch der gesamtdeutschen Nutzungsmengen zu erwarten, noch wird das relevante Arbeitsplatzabnahmen in der Holzwirtschaft zur Folge haben. Regional kann es allerdings im kleinen Maße Verschiebungen geben, wo einzelne Regionen Abwanderungen haben, aber auch andere Regionen davon profitieren können.
Ein weiteres Beispiel für den Entzug von Holz vom lokalen Markt ist die mittlerweile zum Standard werdende sehr feinräumige Erschließung mit Rückegassenabständen von nur 20 - 25 m statt 40 bis 80 Meter. Diese sehr nah aneinander liegenden Rückegassen dienen nur zu dem Zweck das Holz schnell und günstig hochtechnisiert aus dem Wald zu bringen. Verkannt wird allerdings der langfristige Effekt, dass mit 5 Meter breiten Rückewegen alle 20 Meter dem Wald der Produktionsfaktor Boden stark reduziert wird. Dann beträgt die Fläche aller Rückewege 20 % der Waldfläche, statt 11 % mit einem Rückewegsystem alle 40 Meter. Alleine dadurch wird dem Wald etwa 9 % zusätzliche Wirtschaftsfläche entzogen. Das macht auf den Bayerischen Staatswald hochgerechnet über 68.000 ha aus – was fast der von der Nationalen Biodiversitätsstategie notwendigen Schutzfläche nahe kommt.
Wie wurde dieses bei der Einrichtung zum Nationalpark Schwarzwald beispielsweise durchgeführt: Es gab folgende Zusage des Landes:
- alle Sägebetriebe bekommen jedes Jahr von den Forstämtern, die um den Nationalpark liegen, so viel Holz, wie sie im Mittel über die letzten 10 Jahre vor der Nationalparkausweisung aus der Fläche des Nationalparks bezogen haben. Das Holz bekommen sie zu den aktuellen Marktpreisen und die Zusage gilt für 30 Jahre.
- Dazu ist zu bemerken, dass von den beinahe 50 betroffenen Sägebetrieben der Region bis auf sehr wenige (etwa 5), deutlich mehr als 1 % ihrer jährlichen Holzmenge aus der Fläche des Nationalparks bezogen haben. Alles Holz, dass im Park durch Naturschutz- oder
- Waldentwicklungsmaßnahmen oder durch Borkenkäferholzentnahme (nicht durch geplante Holzerntemaßnahmen, denn die gibt es ja nicht mehr per Definition in einem Nationalpark) anfällt, wird nicht durch den Nationalpark, sondern über das Forstamt Freudenstadt vermarktet und kommt so in der Regel auch den regionalen Sägebetrieben zugute.
11.3. Werden sich im Nationalpark Schädlinge an Fichte (Borkenkäfer) und Rotbuche ausbreiten, die angrenzende Wälder bedrohen?
Borkenkäfer wie der Buchdrucker (Ips typographus) befallen nur Fichten und bevorzugen hierbei Fichtenwälder mit einem hohen Anteil an Altbäumen über 70 Jahre. Hinzu kommt, dass die mittelfristigen Überlebenschancen der Fichte aufgrund der sich abzeichnenden Klimaerwärmung von vielen Experten ohnehin als sehr schlecht eingestuft werden, da Trocken- und Hitzeperioden im Frühjahr und Sommer weiter zunehmen werden und es der Fichte zu trocken werden wird. Um den Übergriff einer Borkenkäferplage auf angrenzende forstwirtschaftlich genutzte Privat- und Kommunalwälder zu unterbinden, werden z.B. im Nationalpark Bayerischer Wald oder Harz auf 500 m breiten Pufferzonen von Borkenkäfern befallene Bäume entnommen. Mehr dazu hier.
Buchenborkenkäfer (Kleine Buchenborkenkäfer (Taphrorychus bicolor)) und andere buchenbewohnende Insekten stellen laut Experten, sowohl Käferspezialisten als auch Botanikern, keine Gefahr für den Buchenwald dar. Es gibt kein einziges Beispiel für ein bestandesweites, geschweige denn großflächiges Absterben von Buchenwäldern in Europa! Das gilt genauso für bewirtschaftete wie für unbewirtschaftete Buchenwälder (z.B. Urwälder in den Abruzzen).
Die Buche wächst in Mitteleuropa seit Jahrtausenden natürlicherweise in einem Gleichgewicht mit ihren tierischen Nutzern. Sie gilt als stabile Baumart, die genetisch sehr anpassungsfähig ist und auch an kurzfristige Ereignisse, wie Trockenstress oder Schädlingsvermehrung angepasst ist. Unsere Rotbuche kommt in Europa unter sehr unterschiedlichen Klimabedingungen vor. Das Erkranken und Absterben einzelner Bäume ist ein natürlicher Prozess und führt nicht zu einem flächigen Absterben.
Wie wird der Borkenkäfer wahrgenommen?
- Studie zur Akzeptanz des Nationalparks und der Strategie Natur Natur sein lassen – auch beim Borkenkäfer: Prof. Dr. Michael Suda „Die Akzeptanz des Nationalparks bei der lokalen Bevölkerung“
- Die Akzeptanz des Nationalparks bei der lokalen Bevölkerung 2008, Prof Suda
Ungeachtet der Situation im Spessart hat die Borkenkäferausbreitung im Nationalpark Bayerischer Wald in der Rückschau die Artenvielfalt durch die einsetzende Dynamik absterbender Bäume erhöht. Die natürliche Dynamik hat den Wald vielfältiger und artenreicher gemacht. Seltenste Arten wurden auf Grund des hohen Strukturangebotes plötzlich wieder häufig.
MÜLLER, J., NOSS, R., BUSSLER, H. and BRANDL, R. 2010. Learning from a "benign neglect strategy" in a national park: Response of saproxylic beetles to dead wood accumulation. – Biological Conservation 143: 2559-2569
BÄSSLER, C. and MÜLLER, J. 2010. Importance of natural disturbance for recovery of the rare polypore Antrodiella citrinella Niemelä & Ryvarden. - Fungal Biology 114: 129-133.
11.4. Welche Einschränkungen für die Landwirtschaft entstehen durch einen NLP? Was gibt es für einen Nutzen?
Für angrenzende land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es keine zusätzlichen Auflagen. Die regionale Landwirtschaft würde durch die Einrichtung eines Nationalparks profitieren. Nationalpark-Besucher könnten in den Unterkünften in der Umgebung wohnen und die landwirtschaftlichen Produkte der Region vor Ort einkaufen und genießen. Auch die nationale und internationale Vermarktung von Produkten aus der Region kann durch ein verbessertes Image und einen erhöhten Wiedererkennungswert durch einen NLP gesteigert werden. Innerhalb eines Nationalparks müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass nachteilige Einflüsse auf benachbarte land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unterbleiben. Im Bedarfsfall wären derartige Maßnahmen (bsp. Wildmanagement) besonders in den Pufferzonen des Nationalparks angezeigt. Die konkrete Ausgestaltung muss an die Struktur des Gebietes und seines Umfeldes angepasst werden.
12. Wildmanagement / Jagd
12.1. Wie werden sich die Wildbestände entwickeln?
Da natürliche Regulierungen meist fehlen bzw. reduziert sind sowie die Landnutzung sich stark verändert hat (z.B. flächiger Rapsanbau in der Landwirtschaft), wird auch in einem Nationalpark ein Wildtiermanagement stattfinden müssen, damit eine natürliche Verjüngung der Baumarten möglich wird. Voraussetzung ist, dass hierdurch die Ziele der Nationalparkentwicklung nicht gefährdet werden. Die Intensität des Managements und der Regulation der Schalenwildbestände (wie Reh, Hirsch und Wildschwein), vor allem durch Bejagung, bemisst sich dabei an den Auswirkungen des Wildes auf die Waldentwicklungsziele im Nationalpark, auf Wildschäden außerhalb des Nationalparks sowie auf potentielle Tierseuchengefahren. Die einschlägigen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Forderungen zum Thema Jagd in Nationalparken
- Nach dem Prinzip „Natur Natur sein lassen“ ist daher eine herkömmliche, traditionelle Jagd mit ihren Hege-, Ernte- und Populationsvorstellungen in Nationalparken nicht akzeptabel.
- Ein Eingriff in Wildtierpopulationen muss sich daher streng am jeweiligen Schutzzweck orientieren. Diese Zielsetzung unterscheidet sich so grundlegend vom herkömmlichen Jagdwesen, dass in Nationalparken nur von einem Wildtiermanagement gesprochen werden kann.
- Kern/Naturzonen sollten möglichst von Wildtierregulation ausgenommen werden. Wildtiermanagement sollte sich auf die Randzonen beschränken.
- Beutegreiferbejagung (z.B. Fuchs) oder gar Fallenjagd ist außer zu wissenschaftlichen Zwecken zu begrenzen
- Wildtiermanagement in Nationalparken ist nur in folgenden Fällen gerechtfertigt:
- zur Erreichung des Schutzzweckes;
- zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z. B. Deich-, Lawinen- und Erosionsschutz, Tierseuchen);
- zur Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf die angrenzende Kulturlandschaft
- Bei der Durchführung des Wildtiermanagements sind diejenigen gesetzlich möglichen Methoden anzuwenden, die eine Minimierung des Störungseffekts, eine größtmögliche Annäherung an natürliche Regulationsmechanismen und eine optimale Berücksichtigung des Tierschutzes gewährleisten.
Die Realität sieht in deutschen Nationalparken allerdings anders aus. Derzeit findet nur auf 28 % der deutschen terrestrischen Nationalparkfläche keine Bejagung statt. In 9 von 16 Nationalparken werden zudem auf Predatoren reguliert und sogar in zwei davon mit Fallen.
Eine gute Übersicht über den derzeitigen Status des Wildmanagements in deutschen Nationalparken findet man hier.
12.2. In einem Nationalpark hausen bald Wölfe und Menschen müssen Angst haben?
Im Laufe der Zeit wird der Wolf wieder in ganz Deutschland vorkommen. Da inzwischen unmissverständlich klar ist, dass Wölfe für Menschen nicht gefährlich und außerdem streng vor jedweder Verfolgung geschützt sind, lässt sich daran auch ohne Nationalpark nichts ändern. Wölfe werden sich dort ansiedeln, wo genug Nahrung zu finden ist. Sie halten sich an keine Schutzgebietsgrenzen. Erfahrungen zeigen, dass eine einzelne Wolfsfamilie in Mitteleuropa ein Territorium von 20.000 bis 35.000 ha benötigt, um dort genug greifbare Beutetiere zu haben. In der Lausitz wurde aufgrund von Losungsanalysen ermittelt, dass ein Wolf etwa pro Jahr 62 Stück Rehwild, 9 Stück Rotwild und 14 Stück Schwarzwild als Nahrung nutzt (Wotschikowsky 2006).
Auch bei einer Anzahl von ca. 6 Wölfen pro Rudel wird klar, dass der Wolf nur einen Teil der heutigen Jagdstrecke des menschlichen Jägers abschöpft – und das auf einer riesigen Fläche – die doppelt bis dreifach so groß ist, wie die Mindestgröße eines Nationalparks. Sogar Luchse haben Territorien von etwa 10.000 ha pro erwachsenen männlichen Luchs.
Dass Wölfe für Menschen nicht gefährlich sind, zeigt eine weltweite Studie:
Zur realistischen Einschätzung des Gefährdungspotenzials, das von Wölfen gegenüber Menschen ausgeht, wurde im Jahr 2002 im Auftrag des Norwegischen Institutes für Naturforschung (NINA) eine Studie erstellt, in die umfassende Literatur und das Wissen über Wolfsangriffe aus Europa, Asien und Nordamerika aus den letzten Jahrhunderten eingeflossen sind (The fear of wolves: A review of wolf attacks on humans).
Das Resümee der NINA-Studie lautet:
- Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus, sie reagieren auf Menschen mit äußerster Vorsicht und nicht aggressiv.
- Menschen gehören nicht zur normalen Beute von Wölfen.
- Das Risiko in Europa oder Nordamerika von einem Wolf angegriffen zu werden ist sehr gering.
- Angriffe von Wölfen auf Menschen sind grundsätzlich ungewöhnlich und treten nicht spontan auf.
- In den extrem seltenen Fällen, in denen Wölfe Menschen getötet haben, waren die meisten Angriffe auf Tollwut oder Habituierung (Gewöhnung an den Menschen z.B. durch Fütterung) zurückzuführen.
Obwohl in ganz Europa etwa 18.000 bis 20.000 Wölfe leben, konnten die Experten nur 9 berichtete Fälle finden, in denen in den letzten 50 Jahren Menschen von frei lebenden Wölfen angegriffen wurden und an den Folgen gestorben sind. In fünf dieser Fälle litten die Wölfe an Tollwut (die in Deutschland mittlerweile ausgerottet ist), in den vier anderen Fällen spielte Habituierung (z.B. Anfüttern) oder in die Enge getriebene Wölfe die Ursache.
13. Regionale Wirtschaft
13.1. Bringt ein Nationalpark für die Region wirtschaftliche Vorteile? Beschränken sich diese nicht nur auf ein paar Übernachtungsgäste mehr?
Erfahrungen aus anderen deutschen und europäischen Nationalparken belegen, dass mit dem Qualitätssiegel „Nationalpark“ eine deutliche Zunahme der Touristenzahlen verbunden ist. So wuchsen die Besucherzahlen im Nationalpark Hainich in Thüringen von 50.000 im Eröffnungsjahr 1999 auf über 400.000 im Jahr 2007. Auch im Bayerischen Wald ist der Nationalpark der zentrale Werbeträger. Eine aktuelle Untersuchung der Universität Würzburg zur Bedeutung des Nationalparks Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor belegt, dass der Nationalpark als wahres Jobwunder fungiert. Als eine der größten Attraktivitäten Bayerns zieht der Nationalpark 760.000 Besucher im Jahr 2007. Jeder zweite kommt extra wegen der Wildnis. Diese lassen soviel Geld in der Region, dass es 939 Vollzeitbeschäftigten entspricht. Mittlerweile werden über 1,3 Mio Besucher im Bayerischen Wald Nationalpark gezählt. Mit einem Nationalpark rückt die Region auch überregional ins Blickfeld.
Auch die Eifel hat profitiert, nach Einrichtung des Nationalparks Eifel hat sich von 2007 bis 2016 die Besucherzahl verdoppelt. Sie stieg auf 900.000 Besucher. Damit stieg auch der Umsatz von 8 Mio Euro auf 30 Mio Euro, als wirtschaftliche Effekte für die Region(np-senne.de 13.12.2016). 2009 wurden die Ergebnisse einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz über den regionalökonomischen Effekt des Tourismus in allen deutschen Nationalparken veröffentlicht. Sie belegen, dass der mit Nationalparken verbundene Tourismus einen beachtlichen wirtschaftlichen Beitrag für die Region leisten kann. Pro Jahr besuchen ca. 51 Mio. Besucher die 14 deutschen Nationalparks und bewirken damit bundesweit einen Bruttoumsatz von 2,1 Milliarden Euro. Dies entspricht mehr als 69.000 Arbeitsplätzen, die vom Nationalpark - Tourismus abhängen.
Siehe auch Studien von Prof Job
Tourismus - Studie Nationalpark Prof Job (4MB) und TMLFUN, AFZ 9/2010
Die Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor
Ranking der Tourismusgemeinden
Die Akzeptanz des Nationalparks bei der lokalen Bevölkerung 2008, Prof Suda
Nationalpark und Tourismus – Steigerwald Vergleich Potrykus
Auch andere Wirtschaftszweige können vom Nationalpark profitieren: Ein florierender Tourismus führt zu einer Erhöhung des Auftragsvolumens im regionalen Handwerk, Baugewerbe und im Handels- und Dienstleistungssektor. Dazu kommen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem sind die Nationalparke Deutschlands in den jeweiligen Regionen selbst zu wichtigen Arbeitgebern geworden.
Als weitere Folge eines Nationalparks werden die Vermarktungschancen regionaltypischer Erzeugnisse verbessert, da im ganzheitlichen Marketing auch alle Produkte aus der Region einbezogen werden können. Zudem gewinnt das Umfeld eines Nationalparks als naturnaher Wohnort mit hoher Lebensqualität. Dies wird immer mehr zu einem entscheidenden Standortfaktor für unternehmerische Standortentscheidungen.
Außerdem ist ein Nationalpark eine ideale Förderkulisse, dem damit Fördermittel aus EU-Strukturfonds und Förderprogrammen (z.B. Life-Natur-Programm), aus Bundesprogrammen (Bundesprogramm „Naturschutzprojekte von gesamtstaatlicher Bedeutung“) und aus Landesmitteln offen stehen. Dies ermöglicht auch Fördermittel für Infrastruktureinrichtungen (z.B. für Informationshäuser, Ausbau der Wander-, Rad-, Reit-, Kutschenwege, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs).
13.2. Werden Förster und Waldarbeiter, die seither in den Wirtschaftswäldern tätig waren, mit Einrichtung eines Nationalparks arbeitslos?
Die größte Verringerung des forstlichen Personals wurde durch die Verwaltungsreformen der vergangenen 15 Jahre bewirkt. Werden etwa 5.000 Hektar bewirtschafteter Wald aus der Nutzung genommen, sind hiervon lediglich drei bis vier Revierförster betroffen. Das heißt aber nicht, dass diese automatisch arbeitslos werden. Gleichzeitig zeigen alle Nationalparke, dass viele neue Stellen in der Nationalparkverwaltung, Gebietsbetreuung, Besucherinformation und Bildungsarbeit entstehen, so dass insgesamt mehr Arbeitsplätze vorhanden sein werden.
So hat z.B. der Nationalpark Bayerische Wald (24.200 ha) etwa 200 Mitarbeiter. Ein Forstbetrieb der BaySF beschäftigt zwischen 50 und 70 Mitarbeiter (Forstbetrieb Rothenbuch 45 Mitarbeiter). Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald beispielsweise stellt 176 Vollarbeitsplätze, die sich momentan auf 200 Mitarbeiter aufteilen, zur Verfügung. Die ehemaligen Waldarbeiter und Förster, soweit nicht andere Maßnahmen z.b. Ruhestand getroffen wurden mit in die Nationalparkverwaltung integriert. Auch ein Nationalpark benötigt forstlich ausgebildetes Personal. Neben Wegesicherung fallen Renaturierungsmaßnahmen oder Waldumbau in den Entwicklungszonen als auch Borkenkäferbekämpfung in den Randzonen an. Aber auch für die Besucherlenkung (Unterhalt der Wege und Infrastruktur) und Besucherbetreuung (Ranger) wird Fachpersonal benötigt. Nicht zu vergessen sind notwendige Mitarbeiter in den Fachgebieten Forschung.
De facto beschäftigt der Nationalpark derzeit beinahe doppelt so viele Personen, wie es ein zeitgemäßer Forstbetrieb täte. Damit steht die Region bzgl. der Beschäftigungseffekte besser da, als wenn die alten Forstämter erhalten worden wären, deren kontinuierlicher Stellenabbau sich mit der Forstreform in Bayern massiv beschleunigt hat. Zudem sind im Nationalpark überproportional viele, hoch qualifizierte Akademiker angestellt, die ein höheres Lohnniveau als Waldarbeiter aufweisen und damit entsprechend höhere Gehaltssummen in den regionalen Wirtschaftskreislauf einbringen können. Die Forschungsabteilung des Nationalparks beschäftigt über 20, zum Teil international ausgewiesene Experten – potenzielle Arbeitsplätze auch für nach dem Studium in den Bayerischen Wald „heimkehrende“, in der Region gebürtige Wissenschaftler. […]
14. Klima/Energiewende
14.1. Wird durch den Verzicht auf die Holznutzung die CO2-Speicherung der Wälder gemindert?
Boden als Kohlenstoffspeicher
Neueste Forschungsergebnisse (u.a. des Max-Planck-Instituts für Biogeochemie in Jena) belegen, dass über die Hälfte der im Ökosystem Wald gebundenen Kohlenstoffmenge in den obersten 10 – 20 cm eines intakten „unberührten“ Waldbodens (Humus, Mineralböden, Wurzelmasse) gespeichert werden. Böden spielen demnach eine größere Rolle bei der Kohlenstoffspeicherung, als die oberirdische Holzbiomasse. Im Humus und Mineralboden wird besonders in nord- und mitteleuropäischen Wäldern viel Kohlenstoff gespeichert; da durch das Winterhalbjahr nicht alle Pflanzenteile abgebaut werden können, wachsen die Waldböden. Erst durch Bodenverwundung (z.B. Forstfahrzeuge, Bodenbearbeitung, Kahlhieb) werden diese Kohlenstoffe wieder verstärkt freigesetzt.
Selbst in alten Urwäldern besteht kein Gleichgewicht zwischen Speicherung und Freisetzung der Kohlenstoffmenge, sondern im Boden wird weiterhin Kohlenstoff aufgenommen und gespeichert. Veränderungen im Waldboden, die durch forstwirtschaftliche Nutzung des Holzes verursacht werden, können daher die Kohlenstoffspeicherbilanz sogar ins Negative führen, während ein Buchennationalpark eine Kohlenstoffsenke ist.
Baumalter
Auch in alten Wäldern wird noch lange weiter Kohlenstoff gespeichert “Holz wächst an Holz”, Die Forstlichen Ertragstafel-Tabellen in denen der Zuwachs stagniert ist auf die wirtschaftliche Holznutzung im Alter von 100-200 Jahren angelegt und nicht auf das echte Wachstum – das oft bis in das hohe Alter der Bäume (z.B. 300-800 Jahre) ungebremst läuft. Unsere Wälder sind durchschnittlich nur 77 Jahre alt und somit sehr jung und noch lange in einer Aufbauphase. Sie speichen noch Jahrhundertelang Kohlenstoff.
Holzvorrat
Wälder, die aus der Nutzung genommenen werden, sind biologisch noch recht jung, so dass zusätzlich noch viele Jahrzehnte eine Kohlenstoffbindung durch die Bäume stattfinden wird (Holz-Vorratsanstieg). Der deutsche Durchschnittswald hat einen Holzvorrat von 320 fm (Festmeter/fm ist forstliche Einheit und entspricht etwa einem Qubikmeter Holz). Buchenurwälder haben einen Holzvorrat von über 800 fm. Es dauert viele Jahrzehnte/Jahrhunderte bis in den schutzüberlassenen Wäldern der Holzvorrat auf die maximale Größe angewachsen ist. Und der Grundsatz heisst „Holz wächst an Holz“ – auch wenn die Jahresringe enger werden, legt das Holzvolumen – sprich der Umfang stark zu, je dicker der Baum wird. Erst in der Zersetzungsphase wird wieder CO2 freigesetzt.
Holzverwertung
Hinzu kommt, dass die CO2-Bindung der entnommenen Bäume nur dann wirkt, wenn die Bäume nicht zu Papier weiterverarbeitet oder als Brennmaterial genutzt werden und damit wieder schnell CO2 freigesetzt wird. Buchenholz wandert heute nur zu einem geringen Teil in die Stammholzverwendung – das meiste Buchenholz wird verheizt oder zu Papier und Industrieholz (z.B. Span/Faserplatten) verarbeitet.
Klimaanpassung
Außerdem wirken großflächig der Natur überlassene Wälder als wichtige Rückzugsräume und Quellgebiete für die Artenvielfalt. In unberührten Gebieten können sich Tiere und Pflanzen an die sich verändernden klimatischen Bedingungen anpassen oder ihre Populationen in diesen Rückzugsräumen zumindest stabilisieren. Diese Gebiete können auch Hinweise geben auf eine sinnvolle Holzwirtschaft, die dem Klimawandel gewachsen sein wird.
Literatur zur Kohlenstoffspeicherung v.a. alter Wälder
Rate of tree carbon accumulation increases continuously with tree size (Stephenson et al., 2014)
Large carbon uptake by an unmanaged 250-year-old deciduous forest in Central Germany (Knohl, Schulze et al., 2002)
Soil Organic Carbon and Total Nitrogen Gains in an Old Growth Deciduous Forest in Germany (Schrumpf, Kaiser, Schulze, 2014)
Old growth forests as global carbon sinks (Luyssaert & Schulze et al., 2008)
Carbon Sequestration in Forests-Addressing the Scale Question (Harmon, 2001) in Journal of Forestry
Comparison of coniferous forest carbon stocks between old-growth and young second-growth forests on two soil types in central British Columbia, Canada (Fredeen et al., 2005 in NRC Canada)
Carbon Dioxide Exchange Between an Old-growth Forest and the Atmosphere (Kyaw Tha Paw et al., 2004 in ECOSYSTEMS Springer Verlag)
Literatur zum Beitrag der europäischen Forstwirtschaft zum Klimawandel
Europe’s forest management did not mitigate climate warming (Kim Naudts,1*† Yiying Chen,1‡ Matthew J. McGrath,1 James Ryder,1 Aude Valade,2 Juliane Otto,1§ Sebastiaan Luyssaert1), Science 351, 597 (2016
14.2. Behindert ein Nationalpark die Energiewende, weil das Holz der Kernzonen nicht mehr als nachwachsender Rohstoff zur Verfügung steht?
Holz ist ein sehr wichtiger nachwachsender Rohstoff. Die Energieproduktion auf Holzbasis ist jedoch äußerst differenziert und kritisch zu sehen. Insgesamt wird mehr als die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Holzes bereits energetisch genutzt (Quelle: literatur.ti.bund.de/digbib_extern/dn051281.pdf)
Und obwohl feste Biomasse einen relativ hohen Anteil der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien ausmacht (rund 69%) trägt sie insgesamt nur zu rund 6% der Wärmebereitstellung in Deutschland bei. Bei der Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien trägt feste Biomasse mit einem Anteil von rund 8% bei, zur Strombereitstellung insgesamt jedoch nur 2 Prozent (Quelle UBA). Das heißt der hohe Rohstoffeinsatz hat eine niedrige Effizienz.
Aus Umwelt- und Klimaschutzaspekten sollte die Verbrennung von Holz daher erst am Ende einer Nutzungskaskade stehen. Laut UBA (Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050, UBA 7/14) können biogene Ressourcen keinen substanziellen Beitrag zum Umbau der Energiesysteme in den Industrieländern mit deren hohen Energieverbräuchen leisten.
Unabhängig davon stellen die Flächen der potentiellen Kernzonen, die aus der Nutzung fallen würden und nicht jetzt schon unter Schutz stehen, nur einen Bruchteil der Waldflächen dar, und ihr Beitrag zur Energiewende wäre kaum zu bilanzieren.
Energiegewinnung aus Holz muss als Übergangstechnologie gesehen werden, die nun durch Energie aus Sonne und Windkraft ersetzt wird. Darüber hinaus ist die Senkung des Energieverbrauchs zentraler Faktor bei der Energiewende.
Auszug aus der Bioenergie-Studie der Leopoldina (Akademie der Wissenschaften):
Verfügbarkeit und Nutzung von Biomasse als Energiequelle
Die in Deutschland jährlich geernteten 14 Millionen Tonnen C als Holz18 haben einen Brennwert zwischen 0,5 x 1018 J und 0,6 x 1018 J. Dieser entspricht ungefähr 4 Prozent des jährlichen Primärenergie-Verbrauchs (Öl, Kohle, Gas, Kernkraft, Wasserkraft, Erneuerbare) in Deutschland (14 x 1018 J).19 Etwa 40 Prozent des Holzes wird direkt für Brennzwecke verwendet, die übrigen 60 Prozent für die Erzeugung Holzbasierter Produkte (von denen einige später ebenfalls energetisch genutzt werden). Zurzeit besteht ein erhebliches Risiko darin, durch eine nicht-nachhaltige Holzentnahme zu Heizzwecken die Integrität von Wäldern zu gefährden, ohne dabei die THG (Treibhausgas, Uli)-Emissionen zu mindern.
http://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/201207_Bioenergie_Stellungnahme_kurz_de_en_Okt2012.pdf
15. Natur
15.1. Wie profitiert die Natur durch einen Nationalpark?
Die Landesfläche Deutschlands besteht zu 98,7% aus wirtschaftlich genutzten Lebensräumen, nutzungsfreie Räume fehlen weitgehend.
Ein Nationalpark schafft hier Abhilfe und ermöglicht, dass Natur wirklich Natur sein und sich vom Menschen weitgehend unbeeinflusst entwickeln darf. Die Entwicklung von Wildnis bietet Lebens- und Rückzugsraum für sehr viele Tier- und Pflanzenarten und ist ein wirkungsvoller Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und für Biotopverbünde.
15.2. Welche Lebensgemeinschaften profitieren in besonderer Weise?
Durch die auslaufende Holznutzung in der Kernzone von neu etablierten Nationalparks nimmt der Anteil alter Bäume stetig zu. Davon profitieren Arten, die in Baumhöhlen (Spechte, Fledermäuse) oder in Horsten auf mächtigen Baumriesen (Schwarzstorch) siedeln. Besonders unter den Käfern gibt es viele Arten, die auf altes und absterbendes Holz angewiesen sind. Viele seltene Moos-, Flechten- und Pilzarten sind von Alters- und natürlichen Zerfallsphasen des Waldes abhängig. Große Holzvorräte von alten und natürlich absterbenden und sich zersetzenden Bäumen sind Voraussetzung für das Vorkommen so genannter „Urwald-Arten“, z.B. Käfer-Urwaldreliktarten.
Störempfindliche Tiere wie Wildkatze, Luchs und Schwarzstorch profitieren von der Ruhe im Wald.
Schließlich können im Nationalpark Drainagen und Gräben aufgelassen und eine Wiedervernässung zugelassen werden. In der Folge können Feuchtbiotope entstehen und den hierauf angewiesenen Arten zusätzlichen Lebensraum schaffen.
15.3. Wie entwickelt sich die Natur in einem Nationalpark?
Sobald Nutzungen unterbleiben, übernimmt die Natur die „Regie“. Allerdings erfordern die meisten natürlichen Abläufe viel Zeit, und die Veränderungen verlaufen meistens unauffällig. Die meisten Naturräume werden sich bei einer natürlichen Entwicklung zu Wald oder zumindest gehölzbetonten Landschaften entwickeln. Ausnahmen bilden zu nasse, zu trockene und felsige Bereiche. In Abhängigkeit von Wiedervernässung, Sturmschäden, natürlichem Absterben und der Entwicklung natürlicher Gegenspieler können aber auch mosaikartig aufgelockerte Wälder entstehen. Wie dieser Prozess ganz genau aussehen wird, ist offen, und es ist spannend, ihn zu beobachten.
15.4. Sterben durch die Ausweisung eines Nationalparks Tier- und Pflanzenarten aus, welche auf eine menschliche Nutzung von Wäldern angewiesen sind? (z.B. das Auerhuhn, das Freiflächen im Wald benötigt).
Wenn Wälder aus der Nutzung fallen, werden Tier- und Pflanzenarten kommen und gehen. Dies ist gewolltes Ziel eines Zieles Natur Natur sein lassen. Da Nationalparke aber auf 25 % ihrer Fläche eine Pflege- und Managementzone umfassen, bleiben auch menschengemachte Lebensräume im Nationalparkgebiet bestehen.
Etwa ein Drittel der Arten, die in unseren Wäldern leben könnten, sind auf Bäume der sogenannten Alters- und Zerfallsphase angewiesen, also auf Bäume, die älter als 140 – 180 Jahre sind und von sich aus absterben und langsam zerfallen dürfen. Daher würden die meisten zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von einem Nationalpark profitieren.
Die Natur braucht den wirtschaftenden Menschen erst einmal nicht, um bestehen zu können. Dies gilt auch für das streng geschützte Auerhuhn. Das ist in den vom Menschen genutzten Wäldern, in denen die Forstflächen meist aus gleichaltrigen Bäumen bestehen und daher vergleichsweise dunkel sind, auf die von der Forstwirtschaft geschaffenen Freiflächen und Lichtungen angewiesen.
In Urwäldern sind Bäume nicht gleich alt. Bäume jeden Alters, dichte und dunkle Waldflächen wechseln sich hier mosaikartig mit lichten Waldflächen ab. Das Auerhuhn wird auch in den Kernzonen eines Nationalparks überleben. Beispielsweise bieten die großflächigen vom Borkenkäfer abgestorbenen Fichtenbestände im Nationalpark Bayerischer Wald ideale Bedingungen für das Auerhuhn. Die größte Gefahr für das Auerhuhn sind Störungen, wie sie Wanderer und Skifahrer verursachen. Um die Besucher auf den Wegen zu halten sind zum Schutz des Auerwildes vor allem zu Brutzeiten Wegegebote notwendig, aber auch größere nicht aufgeräumte Windwürfe bieten Schutz für diese störungsempfindlichen Arten.
16. Was ist der Unterschied zwischen Nationalpark und anderen Schutzgebietsarten
Nicht nur unter Laien gibt es oftmals Verwirrung im Dschungel verschiedener Begriffe, die alle den Naturschutz zum Ziel haben, sich inhaltlich und in ihrer Zielrichtung jedoch wesentlich unterscheiden. Ein Nationalpark hat etwa genauso wenig mit einer Parkanlage zu tun wie ein Biosphärenreservat mit nordamerikanischen Indianern, und das FFH-Gebiet bezeichnet noch weniger die Empfangsregion des gleichnamigen Radiosenders!
Schutzgebietsart | Ziel | Prozessschutz-Fläche | Größe in Deutschland | Anteil Fläche | Anzahl | Ebene |
Nationalpark |
Natur Natur sein lassen |
75 % in 30 Jahren. |
214.588 ha (terrestrisch) | 0,6 % der terrestr. Landesfläche | 16 | international, IUCN, Landtag |
Naturpark | Tourismus | keine | 9,9 Mio. ha (terrestrisch u maritim) |
27,8 % Landesfläche | 103 | Land/Kreis |
Biosphärenreservat | Modellregion Mensch und Natur | 3 % |
666.046 ha |
3,7 % der terrestr. Landesfläche | 17 (davon 15 annerkannt) | UNESCO |
Naturschutzgebiet | Artenschutz | in der Regel keine. ggfls VO |
1,378 Mio ha |
3,9 % der Landesfläche | 8.676 | Land/Kreis |
Naturwaldreservat | Forschung | 100 % | 35.123 ha | 0,36 % der Waldfläche | 729 | Forstbehörde |
Landschaftsschutzgebiet | schönes Landschaftsbild | keine | 10 Mio ha (terrestrisch u maritim) |
7,9 % der Landesfläche | 8.531 | Land/Kreis |
FFH-Gebiet-Natura-2000 | Artenschutz | in der Regel keine | 3,3 Mio ha (terrestrisch) |
9,3 % der terrestr. Landesfläche | 4.557 | EU |
Achtung die Schutzgebietsarten überlappen sich oft. Deshalb ist eine einfache Summierung der verschiedenen Gebiete nicht möglich.
Beispiele:
- Naturwaldreservat Reiteralpe ist mit über 449 ha Teil der Naturzone im Nationalpark Berchtesgaden
- Nationalpark Berchtesgaden (20.804 ha) ist gleichzeitig die Kernzone des gleichnamigen Biospährenreservates Berchtesgaden (84.000 ha), und als FFH Gebiet mit 21.362 ha gemeldet
- Nationalpark Bayerischer Wald (24.217 ha) ist auch gleichzeitig Naturpark (278.272 ha) und Landschaftsschutzgebiet mit 230.999 ha
16.1. Nationalpark §24 BNatSchG
- Nationalparks (NLP) sind Landschaften, in denen Natur Natur sein darf. Sie schützen Naturlandschaften, indem sie die Eigengesetzlichkeit der Natur bewahren und Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere schaffen. Sie sind unverzichtbar für die biologische Vielfalt und den Artenreichtum unserer Erde. Gleichzeitig schaffen die Nationalparks einmalige Erlebnisräume von Natur und sichern notwendige Erfahrungsräume für Umweltbildung und Forschung. Darüber hinaus erhöhen die Nationalparks die Attraktivität ihrer Region und tragen mit zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung bei. Internationale Schutzgebietskategorie II der IUCN
- NLP ist definiert in §24 BNatSchG (2009):
- NLP sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
- sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
- Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
- Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung
- gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete geschützt werden
- In Deutschland gibt es derzeit 16 Nationalparke mit einer Gesamtfläche von 1.047.859 ha. Bezogen auf die terrestrische Fläche Deutschlands, bei der die marinen Gebiete unberücksichtigt bleiben, beträgt die Gesamtfläche der Nationalparke 214.588 ha, dies entspricht einem Flächenanteil von 0,60 % des Bundesgebietes (https://www.bfn.de/0308_nlp.html)
- Die gesamte terrestrischen Naturzone umfasst 75.000 ha (~ 0,7 % der deutschen Waldfläche)
- Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist in der Naturzone ausgeschlossen
- Nationalparke sind Flaggschiffe im Naturschutz, Raum für große Populationen stark gefährdeter Arten, einmalige Lernorte wie sie in Wirtschaftswäldern nicht möglich sind, einmaliger Erlebnisräume mit Wildnis mitten in Deutschland und sie ermöglichen eine Forschung die viele bestehende Mythen aufdeckt (Vielfalt in der Störung, natürliche Verjüngungsmuster unserer Waldbäume, Fichtengenetik, Trinkwasser,....)
16.2. Naturpark §27 BNatSchG
- Im Unterschied zu einem Nationalpark, der im Ziel hat auf 75 % der Fläche Natur-Natur-sein-lassen hat, ist das Ziel eines Naturparks eine Region touristisch zu erschließen und mit Bildungsangeboten zu informieren.
- In Deutschland gibt es gemäß den Ländermeldungen derzeit 103 Naturparke. Mit einer Gesamtfläche von über 9,9 Mio. ha decken die Naturparke etwa 27,8 % der Landesfläche Deutschlands ab. (https://www.bfn.de/0308_np.html)
- Eine Einschränkung der Forst- und Landwirtschaft ist durch einen Naturpark nicht gegeben.
- Es erfolgt kein eigener Schutz der Landschaft oder der Biodiversität
16.3. Biosphärenreservat §25 BNatSchG
- Biosphärenreservate (BSR) sind Modellregionen, in denen das Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird. Sie schützen Kulturlandschaften vor zerstörenden Eingriffen und erhalten und entwickeln wertvolle Lebensräume für Mensch und Natur. Sie sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis von menschlicher Nutzung und natürlichen Kreisläufen und tragen damit zur regionalen Wertschöpfung bei. Biosphärenreservate ermöglichen exemplarische Erkenntnisse für Forschung und Wissenschaft über die Wechselwirkungen von natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen.
- BSR-Kernzone überschneidet sich öfters mit einem gleichlautenden Nationalpark / Naturwaldreservat
- UNESCO Anforderung an Kernzonengröße 3 % der Fläche und groß genug um natürliche Prozesse zuzulassen.
- Puffer- / Pflegezone ist nicht so streng geschützt - eher gleich bedeutend mit Landschaftsschutzgebiet oder Naturpark
- Die Aufnahme durch die UNESCO von BSR ist weltweit limitiert (MAB-Programm)
- Eine ordnungsgemäße forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist meist auf 97 % der Fläche ohne Einschränkung meist möglich. Aber besonders ökologische Arbeitsweisen sollen hier umgesetzt werden (so z.B. Biolandwirtschaft)
- Die Gesamtfläche der 17 Biosphärenreservate in Deutschland beträgt 1.977.682 ha, abzüglich der Wasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee (666.046 ha) entspricht dies 3,7 % der terrestrischen Fläche Deutschlands. In Deutschland hat die UNESCO bislang 15 der insgesamt 17 Biosphärenreservate anerkannt.
- Bayern
- Ein BSR liegt teilweise in Bayern: Die Rhön in dem Länderdreieck Hessen/Thüringen/Bayern (Kernzone aus der Nutzung: 3.485 ha in Bayern)
- Der Nationalpark Berchtesgaden ist die Kernzone des gleichnamigen Biospährenreservates Berchtesgaden
- (https://www.bfn.de/0308_bios.html)
16.4. Naturschutzgebiet §23 BNatSchG
- Es gibt verschiedene Varianten von Naturschutzgebieten (NSG).
- Meistens werden bestimmte seltene Arten geschützt bzw. durch Pflegemaßnahmen gefördert.
- Ein kompletter Prozessschutz – und Nichteingreifen ist nur in einem Bruchteil der Naturschutzgebiete Wirklichkeit. Genaue Zahlen liegen hier nicht vor, da es in der jeweiligen Verordnung enthalten ist.
- Eine ordnungsgemäße forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist in den allermeisten Naturschutzgebieten somit nicht eingeschränkt. Manchmal sind lediglich Maßnahmen wie Kahlhieb und Einbringung fremder Pflanzenarten untersagt
- Meistens überlappen sich Totalreservate innerhalb eines Naturschutzgebiets mit einer anderen Schutzkategorie wie z.B. Naturwaldreservat
- International werden Naturschutzgebiete der IUCN Kategorie IV zugewiesen
- Deutschland verfügt über 8.676 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von fast 1,4 Mio ha. Durchschnittlich sind Naturschutzgebiete 156 ha groß. Nur 13 % aller Naturschutzgebiete sind größer als 200 ha. Insgesamt sind in Bayern sind etwa 160.000 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Ammergebirge mit 28.876 ist das größte Naturschutzgebiet in Bayern und das drittgrößte in Deutschland.
- http://www.bfn.de/0308_nsg.html
16.5. Naturwaldreservat
- In Deutschland sind 35.123 ha (~ 0,36 % der Waldfläche) als Naturwaldreservat ausgewiesen. In den kleinstflächigen Naturwaldreservaten (Durchschnitt 43 ha) gilt das Ziel Natur-Natur-Sein-Lassen.
- Weitere Synonyme für Naturwaldreservat (NWR):
- Bannwald (BW)
- Totalreservat (HE)
- Naturwald (NS)
- Schutzwald (HB)
- Naturwaldzelle (NW, SN, ST, SL, SH)
- Naturwaldparzelle (TH)
- Naturwaldreservat (BY, BB, BE, MV, RP)
- Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist in dem Naturwaldreservat ausgeschlossen
Übersicht über die Naturwaldreservate www.naturwaelder.de
16.6. Bannwald (außer Baden-Württemberg)
- Meist ein Schutzwald, indem die Fläche Wald geschützt ist.
- Eine ordnungsgemäße forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist nicht eingeschränkt
- Das Schutzgebiet, hat meist nur eine Bedeutung für Bauvorhaben. Ausnahme BadenWürttemberg – hier hat ein Bannwald die gleiche Bedeutung wie ein Naturwaldreservat.
16.7. Nationales Naturmonument §24 BNatSchG
- Internationales Schutzgebiet. Ähnlich geschützt wie ein Nationalpark, nur eine kleine Fläche, deshalb entspricht dieses der IUCN Kategorie III statt II. In Deutschland gibt es nur ein Nationales Naturmonument Ivenacker Eichen (75 ha großer Hutewald in Mecklenburg-Vorpommern)
16.8 Landschaftsschutzgebiet §26 BNatSchG
- Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen der Erholung oder werden wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes ausgewiesen. In ihnen herrschen zwar Einschränkungen für Bebauung und bestimmte Veränderungen und Nutzungen mit Folgen für das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt, doch so strenge Schutzbestimmungen wie in Naturschutzgebieten oder Nationalparks bestehen nicht.
- In Bayern sind 30 % der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bundesweit bestehen 8.531 LSG’s mit einer Gesamtfläche von ca 10 Mio ha.
- http://www.bfn.de/0308_lsg.html
16.9. Geschützter Landschaftsbestandteil §29 BNatSchG
- regionales Schutzgebiet
- Beispiel Diskussion um den im Steigerwald 2014 ausgewiesenen und dann wieder aufgehobenen Geschützten Landschaftsbestandteil des hohe buchene Wald im Ebracher Forst: http://www.pro-nationalpark-steigerwald.de/geschuetzter-landschaftsbestandteil-hoher-buchener-wald.html
16.10. FFH Gebiet / Natura 2000
- Europäisches Schutzgebiet für FloraFauna & Habitat.
- Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zum Ziel. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden. Ein Mittel dafür ist die Errichtung eines nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenen Schutzgebietssystems (Natura 2000). Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt nicht alleine durch den Schutz einzelner Habitate, sondern nur durch ein kohärentes Netz von Schutzgebieten erreicht werden kann.
- Ein Schlüsselbegriff in der FFH -Richtlinie ist der "günstige Erhaltungszustand". Der Erhaltungszustand für die Lebensraumtypen wird definiert als "die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können"
- Die Staaten müssen 10 % ihrer Fläche als Natura 2000 ausweisen. Deutschland hat 4.557 FFH-Gebiete ausgewiesen. Bayern hat 674 Gebiete gemeldet mit 645.453 ha (9,1 %).
- Ein Entwicklungsplan muss erstellt werden um die Ziele zu erreichen
- http://www.bfn.de/0316_natura2000.html
17. Andere Schutzgebiete
17.1. Leiden Schutzgebiete in der Region (z.B. Naturparke) unter der Ausweisung eines Nationalparks?
Nahezu alle bestehenden Nationalparke in Deutschland sind von sehr viel größeren Schutzgebieten wie Naturparken umgeben. So liegt macht die Nationalparkkulisse Nordschwarzwald nur 3 % des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord und die Nationalparkkulisse nördlicher Steigerwald nur 9 % des Naturparks Steigerwald. Wichtig ist, dass die Entwicklungen beider Parke miteinander verzahnt und Synergieeffekte genutzt werden.
Ein Nationalpark ist meist bedeutend kleiner als ein Naturpark. Er stellt also gewissermaßen einen besonderen Bereich innerhalb eines Naturparks dar. Auch Verknüpfungen zwischen Nationalparkverwaltung und Naturparkträger sind wünschenswert. Die Zusammenarbeit und die gegenseitige Bewerbung funktioniert in der Regel gut. Durch die bundesweite Herausstellung des Gebiets wird die Attraktivität eines ihn umgebenden Naturparks erheblich gewinnen und dies kann für Marketingmaßnahmen genutzt werden. Die Angebote können sich ideal ergänzen.
Im Unterschied zu einem Nationalpark, der im Ziel hat auf 75 % der Fläche Natur-Natur-sein-lassen hat, ist das Ziel eines Naturparks eine landschaftlich attraktive Region touristisch zu erschließen und mit Bildungsangeboten zu informieren. Eine Einschränkung der Forst- und Landwirtschaft ist durch einen Naturpark nicht gegeben. Eine weitere Kombinationsmöglichkeit ist das UNESCO Biosphärenreservat. Biosphärenreservate sind meist auch um ein vielfaches größer als Nationalparks. Im Biosphärenreservat soll eine Kulturlandschaft erhalten und nachhaltige Wirtschaftsweisen gefördert werden. Nur 3 % der Fläche eines Biosphärenreservats stehen der Natur als Schutzgebiet zur Verfügung. Biosphärenreservate bilden die ideale Pufferzone eines Nationalparks – So zum Beispiel bildet der Nationalpark Berchtesgaden die Kernzone des gleichnamigen Biosphärenreservats. Ähnliche Überlappungen gibt es in den 3 Wattenmeer-Nationalparken.
18. Heimatgefühl
18.1. Kann ein Nationalpark das Heimatgefühl stärken?
Ein Nationalpark verdeutlicht die Besonderheiten der Region und hebt ihre Alleinstellungsmerkmale hervor. Damit wird die Region von außen besser wahrnehmbar. Der Bekanntheitsgrad der Region steigt.
Gleichzeitig werden sich die hier lebenden Menschen ihrer Identität besser bewusst. Heimat wird von ortsansässigen Menschen gestaltet und nicht von außen übergestülpt. Daher wird bei Einrichtung eines Nationalparks in der Regel in einem moderierten Prozess gemeinsam mit der Bevölkerung herausgestellt, z.B. wie sich Naturwald entwickeln lässt, wie der Prozess für Menschen attraktiv geöffnet wird und wie gleichzeitig die Bedürfnisse der hier lebenden Menschen befriedigt werden. Über die spätere Rechtsverordnung werden den Kommunen weit reichende Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt.
18.2. Der Wald ist doch ein Kulturwald. Urwälder gibt es nicht mehr?
Das ist richtig. Urwälder gibt es in Deutschland nicht mehr. So gut wie alle Wälder in Deutschland sind irgendwie vom Menschen beeinflusst. Nur noch wenige Relikte alter Waldstandorte, oft wenig Hektar groß, sind übrig geblieben. Umso wichtiger ist es, diese Reliktstandorte zu erhalten und zu vernetzen. Besonders die Rotbuchenwaldgesellschaften, die mit Deutschland ihre Verbreitungsschwerpunkte in Mitteleuropa hatten gilt es zu fördern. In Deutschland sind die meisten Nationalparke Entwicklungsnationalparke, d.h. hier wird der Natur wieder die Chance gegeben, sich urwaldartig zu entwickeln. Je mehr urwaldartige Strukturen sich bilden und erhalten werden, desto mehr haben Urwaldreliktarten wie der Eremit Chance zu überleben und sich wieder auszubreiten. Besonders der Spessart und der Steigerwald beherbergen eine hohe Anzahl an diesen extrem seltenen Urwaldreliktarten.
18.3. Kommt mit dem Nationalpark der Massentourismus?
Naturtourismus ist in Mode. Viele Menschen verreisen auch nicht mehr so weit und suchen sich einen nahegelegenen Natururlaubsort. Hier sind gute Infrastruktur und Tourismuskonzepte gefragt. Grundsätzlich sind aber Naturbesucher eher Individualbesucher und nicht die gefürchteten Bustouristen. Individualbesucher lassen auch viel mehr Spielraum für die regionale Wirtschaft z.B. Pensionen, Gasthäuser. Gut ist wenn, schon die Anfahrt mit dem Auto nicht so attraktiv ist wie ein gutes öffentliches Nahverkehrsnetz, das dann natürlich auch die Bewohner der Region nutzen können. Gelungenes Beispiel ist das Igelbus-System im Nationalpark Bayerischer Wald (de.wikipedia.org/wiki/Igelbus).
Besucherzentren konzentrieren auch die Besucher. Hier ist dann abzuwägen, wie Besuchereinrichtungen am besten verteilt werden. Im Nationpark Eifel, hier hat beispielsweise jede Gemeinde ein Infozentrum erhalten – damit auch jede Gemeinde von den Besuchern profitieren kann, im Nationalpark Berchtesgaden gibt es dagegen ein zentrales Besucherzentrum.
19. Umweltbildung
19.1. Welche Bedeutung hat Umweltbildung in einem Nationalpark?
Umweltbildung ist ein zentraler Auftrag für Nationalparke. Themen sind unter anderem die Funktion natürlicher Ökosysteme, Artenvielfalt und Schutzbedürfnis. Einen besonderen Schwerpunkt stellen Angebote für Kinder und Jugendliche dar. Bei der Nationalparkverwaltung ist qualifiziertes Fachpersonal angesiedelt, gleichzeitig wird auch die Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie zertifizierten Natur- und Landschaftsführern gepflegt.
20. Forschung
20.1. Warum müssen unbewirtschaftete Referenzflächen beobachtet werden?
Nationalparks stellen Vergleichsflächen dar, um natürliche Entwicklungen ungestört beobachten zu können. Der deutsche Wald wird schon seit mehr als 2000 Jahren bewirtschaftet. Nach Jahrhunderten des Raubbaus wird heute durch die organisierte Waldwirtschaft der Rohstoff Holz genutzt. Viele Laubwälder sind durch den Holzmangel in den Kriegszeiten und die jagdliche Zucht großer pflanzenfressender Trophäenträgern in schnell wachsende und für Verbiss unempfindliche Nadelforste umgebaut worden.
In früheren Jahrhunderten wurden viele Rahmenbedingungen verändert: Feuchtstandorte wurden entwässert, die Nährstoffversorgung der Böden verändert und fremdländische Baumarten eingebracht. Der Klimawandel wird weitere Veränderungen wie Stürme, Starkregenereignisse und Trockenphasen mit sich bringen. Für die künftige Bewirtschaftung von Wäldern ist es von höchster Bedeutung, mehr über die natürliche Entwicklung von Wäldern zu erfahren. Daher sind großflächige Nationalparke neben kleinräumigen Naturwaldreservaten wichtige Vergleichs- oder Referenzgebiete, aus denen Erkenntnisse über die Behandlung des Wirtschaftswaldes abgeleitet werden können.
21. Trinkwasser
21.1. Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Trinkwassergewinnung aus?
Wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen für die Trinkwassergewinnung bestehen unverändert fort. Auch ohne Nationalparkausweisung muss bei der Änderung oder Fortschreibung der Entnahme aufgrund wasserrechtlicher Vorschriften die Unschädlichkeit der Nutzung für die Naturgüter gewährleistet werden. Durch den Nationalpark wird es in dieser Hinsicht keine Änderung geben. Durch die Reduzierung des Nadelbaumanteils und die Aufgabe von Drainagegräben wird die Grundwasserneubildung zunehmen und sich positiv auf die Trinkwassergewinnung auswirken.
Eine Langzeitstudie von B. Beudert und Dr J. Müller zeigt 2015 dass auch auch unter dem Borkenkäfereffekt im Nationalpark Bayerischer Wald eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität gesichert werden kann
22. Links
Weitere Informationen über Nationalparks und Ansprechpartner:
- Offizielle Internetseite des Umweltministeriums
- NLP Teutoburger Wald
- Bürgerbewegung für den Nationalpark Spessart
- Verein Nationalpark Nordsteigerwald
- Freundeskreis Nationalpark Steigerwald
- Nationalpark Nord-Schwarzwald
- Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald
- Nationalpark Schwarzwald
- Nationalpark Ammergebirge
- Nationalpark Rheinland-Pfalz
- IUCN - Internationale Organisation, die u.a. Standards für die Nationalparks festlegt
- Europarc - Föderation der Natur- und Nationalparks Europas
- Greenpeace München
- Gregor Luisoder Umweltstiftung
- Bundesamt für Naturschutz - Übersicht deutsche Nationalparks
- BundesNaturschutzgesetz: BNatSchG
- Gründung Nationalpark Kellerwald:
- Urwaldängste – der Beschwerliche Weg zum Nationalpark „Kellerwald“ von Norbert Panek, 2006
- Gründung Nationalpark Hochwald
- Der Ruf nach Wildnis – Die Geburtstunde eines Nationalparks, Claus-Andreas Lessander, oekom-Verlag 2016
- Der Wald – ein Nachruf, Peter Wohlleben, Ludwig-Verlag 2013